Rechtstipp für Werkstätten Rechtsformwechsel betrifft auch Fahrzeuge, Versicherungen und Leasingverträge

Von Christian Otto 3 min Lesedauer

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Der Schritt von der GbR zur GmbH oder umgekehrt ist schon grundsätzlich mit Aufwand verbunden. Werkstätten könnten aber die Folgen für den eigenen Fuhrpark übersehen. Denn auch dort ändert sich rechtlich einiges infolge der neuen Rechtsform, warnen Eurogarant und ZKF.

Ein Rechtsformwechsel kann auch Auswirkungen auf den Fuhrpark von Werkstätten haben. Hier ist rechtliche Aufmerksamkeit geboten.(Bild:  Wehner - VCG)
Ein Rechtsformwechsel kann auch Auswirkungen auf den Fuhrpark von Werkstätten haben. Hier ist rechtliche Aufmerksamkeit geboten.
(Bild: Wehner - VCG)

Wenn eine Werkstatt ihre Rechtsform ändert, zum Beispiel von einer GbR, e.K. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine GbR oder e.K, hat das oft weitreichendere Folgen, als auf den ersten Blick absehbar. Darauf machen die Eurogarant Service AG zusammen mit dem ZKF aufmerksam.

Denn bei einem Rechtsformwechsel entsteht in vielen Fällen auch rechtlich ein anderer Fahrzeughalter und Vertragspartner. Das betrifft insbesondere zugelassene Firmenfahrzeuge, Leasingverträge und Kfz-Versicherungen. Konkret bedeutet das, auch wenn der Betrieb am selben Standort bleibt, die Mitarbeitenden dieselben sind und der Werkstattname fast gleich bleibt, kann die neue Rechtsform rechtlich trotzdem als neues Unternehmen gelten.

Nimmt man das fiktive Beispiel der Müller GbR, die zur Müller GmbH wird, dann ist die GmbH in der Regel nicht identisch mit der bisherigen GbR. Für Fahrzeuge, Versicherungen und Leasingverträge kann das deshalb als Halter- oder Vertragspartnerwechsel behandelt werden.

Zulassungsstelle, Versicherer und Leasingpartner informieren

In solch einem Fall müssen verschiedene Punkte geprüft und veranlasst werden. Unter anderem muss die Zulassungsstelle informiert werden. Ändert sich der rechtliche Halter, müssen Fahrzeuge in der Regel dort umgeschrieben werden. Eine reine Adressänderung ist etwas anderes. Bei einem Wechsel von GbR zu GmbH oder GmbH zu GbR liegt aber häufig mehr als nur eine Namensänderung vor.

Auch die Kfz-Versicherung muss beachtet wurden. Hier gilt es den Versicherer sofort zu informieren. Dabei muss eventuell der Versicherungsnehmer und/oder Halter geändert werden. Ohne Abstimmung kann es sonst Probleme beim Versicherungsschutz geben.

Entscheidend ist die Prüfung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Hier liegt oft das größte Risiko. Denn Leasingbanken verlangen bei einer Umschreibung oder einem Wechsel des Vertragspartners häufig eine vorherige Zustimmung. In der Praxis kann es passieren, dass:

  • Verträge nicht einfach übernommen werden,
  • neue Bonitätsprüfungen verlangt werden,
  • zusätzliche Kosten entstehen,
  • Sonderzahlungen gefordert werden,
  • oder im schlimmsten Fall Verträge beendet werden.

Die Beachtung der angeführten Punkte ist für Werkstätten extrem wichtig. Wird die Rechtsform geändert, ohne dass Fahrzeuge, Versicherungen und Leasingverträge rechtzeitig angepasst werden, kann es zu erheblichen Problemen kommen. Fahrzeuge sind womöglich nicht korrekt zugelassen, Versicherungsverträge passen nicht mehr zum Halter oder Leasingverträge laufen auf den falschen Vertragspartner. Dadurch drohen Zusatzkosten, Verzögerungen und rechtliche Risiken, insbesondere dann, wenn die Fahrzeuge als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zugelassen und regelmäßig dritten Personen gewerblich zur Verfügung gestellt werden.

Frühzeitige Abstimmung empfohlen

Die Eurogarant Autoservice AG und auch der ZKF empfehlen deshalb Betrieben, eine Rechtsformänderung immer vorab abzuklären, bevor die Umstellung im Handelsregister vollzogen oder nach außen umgesetzt wird. Besonders wichtig dabei die frühzeitige Abstimmung mit Zulassungsstelle, Kfz-Versicherung, Leasingbank oder Finanzierer sowie ggf. Steuerberater, Rechtsanwalt und weiteren Vertragspartnern.

Natürlich ist nicht jeder Fall identisch. Ob tatsächlich nur eine Namensänderung oder ein echter Wechsel des rechtlichen Halters bzw. Vertragspartners vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend bleibt der Hinweis, dass ein Wechsel von GbR zu GmbH oder umgekehrt nicht nur eine Formsache ist, sondern erhebliche Auswirkungen auf Zulassung, Versicherung und Leasing haben kann und deshalb frühzeitig und sorgfältig vorbereitet werden sollte. Bei Fragen steht unter anderem die Eurogarant Autoservice AG zur Verfügung.

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