KfW-Kredite Schnellkredit für den Mittelstand
Mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, können jetzt KfW-Kredite beantragen, für die der Bund zu 100 Prozent haftet. Außerdem haben Betriebe statt fünf nun zehn Jahre lang Zeit, das Geld zurückzuzahlen.

Mit einem weiteren Schutzschirm stützt die Bundesregierung vor allem den Mittelstand. Auf Basis des Anfang April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilferahmens führt der Bund nun Schnellkredite durch die bundeseigene Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ein.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss der Bundesregierung, dem unter der Corona-Krise leidenden Mittelstand kurzfristig mit dem neuen KfW-Programm „Schnellkredit“ unter die Arme zu greifen. „Wir hatten befürchtet, dass die mittelständischen Betriebe durchs Raster fallen und ohne Hilfen dastehen, sagte Antje Woltermann, Geschäftsführerin beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
„Das ist gerade für die mittelständischen Kfz-Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten eine wichtige Erleichterung in den aktuell sehr schwierigen Zeiten“, betonte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. In den vergangenen Wochen hatte der Verband deshalb in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unter anderem gefordert, dass die KfW 100 Prozent des Ausfallrisikos von Krediten für mittelständische Unternehmen übernehmen solle, um langwierige Bonitätsprüfungen durch die Hausbanken zu vermeiden.
Das zuerst verabschiedete Sonderprogramm des Bundes wird dahingehend ergänzt, dass die KfW nun 100 Prozent das Kreditrisiko für Darlehen trägt, das kleine und mittelständische Betriebe bei ihren Hausbanken beantragen. Bislang musste die Hausbank des jeweiligen Unternehmens bis zu 20 Prozent des Risikos tragen und hatte entsprechende Absicherungen und Nachweise verlangt. Vor allem die kleinen Betriebe blieben so außerhalb des Rettungsschirms und waren erheblich insolvenzgefährdet.
Der neue KfW-Schnellkredit für den Mittelstand kann Unternehmen, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben, unter den nachfolgend genannten Bedingungen gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent hat eine Laufzeit von zehn Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
(ID:46498679)