Stürze in Arbeitsgruben haben meist schlimme Folgen. Dabei können Betriebsinhaber diese Unfälle sehr komfortabel vermeiden und zudem wertvolle Arbeitsfläche gewinnen. Darauf macht der Werkstattausrüster Josam in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Eine Grubenabdeckung sorgt für Sicherheit, verkürzt Laufwege und schafft obendrein noch wertvolle Arbeitfläche.
(Bild: J0sam)
Ganz klarer Fall: Jede offene Grube im Fußboden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Das patentierte ASP-Grubenabdeckungssystem beseitigt die Gefahr auf recht einfache Weise. Es schafft dies aufgrund seiner extrem robusten Ausführung. Und es gewinnt durch seine begeh- und befahrbaren Abdeckungsflächen etliche zusätzliche Quadratmeter Werkstattfläche. Die Josam Richttechnik GmbH aus Henstedt-Ulzburg vertreibt und montiert das patentierte ASP-System für Lkw-Prüfgruben eines italienischen Herstellers.
Die Abdeckung erhöht laut Anbieter die Sicherheit in der Werkstatt und erweitert die nutzbare Fläche. Die clevere Lösung kann man für jede Werkstatt und (fast) jede Grubengröße individuell anpassen. Sie ist wahlweise mit manueller oder mit pneumatischer Automatik erhältlich.
Dieser Sprung kann gelingen. Oft genug klappt das aber nicht – mit entsprechenden Folgen.
(Bild: Josam)
Der dafür nötige bauliche Aufwand erscheint sehr gering. Für die Montage der auf Wunsch bis zu 40 Meter langen Abdeckung benötigen die Spezialisten von Josam nur wenige Stunden. Mit bis zu 1.500 Kilogramm pro Quadratmeter kann die Abdeckung belastet werden. Rutschfeste Tragbalken aus Aluminium steht nach Angaben des Herstellers für langlebige Qualität und individuelle Einsatzmöglichkeiten selbst unter extremen Arbeitsbedingungen. Die Steuerungspneumatik funktioniert übrigens komplett ohne Stromanschluss.
Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht, Arbeitsgruben abzusichern, ist nicht neu. Die vom Gesetzgeber genannten und auch schon immer am Markt angebotenen Sicherungselemente wie Abdeckgitter, Platten oder Einlegebohlen und Umrandungen werden von den Arbeitnehmern aber nur ungern genutzt und oft ignoriert. Einfach zu betätigende Systeme dürften die Akzeptanz deutlich steigern.
Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“. Unter der Nummer 5.2 (Sicherung von Bodenöffnungen) ist folgendes aufgeführt:
(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein:
– durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder
– durch Abdeckungen.
(2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sind. Sie müssen sicher zu handhaben und gegen unbeabsichtigtes Bewegen (Auf- und Zuklappen, Verschieben) gesichert sein.
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Stand vom 15.04.2021
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