Schutz vor dem Coronavirus hat oberste Priorität – für die Mitarbeiter in der Werkstatt wie auch für die Kunden. Doch manche Versicherungen lehnen es ab, die Desinfektionskosten zu erstatten. Zu recht? Einige Gerichte sagen ganz klar: „Nein“! Auch die IFL hat ihre Liste frei wählbarer Arbeitspositionen um die Desinfektionsmaßnahmen erweitert.
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