Aufbauhersteller Wann wird der Aufbauer rechtlich zum Hersteller

Von Stefano Mastrogiovanni 6 min Lesedauer

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Als Aufbauhersteller kann man selbst auch in die Rolle des Fahrzeugherstellers rutschen. Das hat genehmigungsrechtliche Folgen. Doch wann erfolgt der Übergang? Wie hängen dabei FIN und WMI zusammen und warum müssen Fabrikschild und Herstellerschlüsselnummer sauber getrennt betrachtet werden?

Große Aufbauhersteller wie die Firma Spier dürften bei den genehmigungsrechtlichen Fragen sehr sicher aufgestellt sein. Das gilt aber nicht für alle kleineren Betriebe. (Bild:  SPIER GmbH & Co. Fahrzeugwerk KG)
Große Aufbauhersteller wie die Firma Spier dürften bei den genehmigungsrechtlichen Fragen sehr sicher aufgestellt sein. Das gilt aber nicht für alle kleineren Betriebe.
(Bild: SPIER GmbH & Co. Fahrzeugwerk KG)

Die Aussage „Wir sind doch nur Aufbauer – Hersteller ist derjenige, der das Fahrgestell gebaut hat.“ begegnet einem bei kleineren Fahrzeugbauern und Umrüstbetrieben regelmäßig. Besonders Unternehmen, die keine eigene Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung besitzen und ihre vervollständigten Fahrzeuge ausschließlich über Einzelgenehmigungen in Verkehr bringen, verstehen sich oft nicht als Fahrzeughersteller.

Genehmigungsrechtlich ist diese Betrachtung zu kurz gegriffen. Hersteller im Sinne der VO (EU) 2018/858 ist die natürliche oder juristische Person, die Verantwortung für die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs und die damit verbundenen Herstellerpflichten übernimmt. Dabei ist unerheblich, ob sie selbst an allen Stufen von Konstruktion und Herstellung beteiligt war. Gerade bei Nutzfahrzeugen wird das schnell relevant. Dass das Basisfahrzeug bereits von einem anderen Hersteller stammt, nimmt dem Aufbauhersteller nicht seine eigene Herstellerrolle für die von ihm verantwortete Fertigungsstufe. Ebenso wenig entfällt diese Rolle, nur weil das Fahrzeug im Einzelgenehmigungsverfahren genehmigt wird. Damit stellen sich ganz praktische Fragen: Wer vergibt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer? Wann benötigt ein Hersteller einen Weltherstellerschlüssel - WMI? Wer muss ein Fabrikschild anbringen? Und weshalb besitzt nicht jeder Fahrzeughersteller eine eigene Herstellerschlüsselnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes?