Technische Überwachung / Typgenehmigung
Wer darf welche Prüfungen durchführen – und warum?
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Von Hauptuntersuchung über Einzelabnahme bis hin zur Typgenehmigung: Die Zuständigkeiten von Prüfstellen, Überwachungsorganisationen, Werkstätten und Technischen Diensten sind klar geregelt – und oft komplexer, als man denkt.
Die Vorschriften für die Durchführung genehmigungsrelevanter Prüfungen – sowohl für das erstmalige Inverkehrbringen von Fahrzeugen als auch für deren wiederkehrende technische Untersuchungen – sind in Deutschland streng reglementiert. Auch die Zuständigkeiten sind klar definiert.
Die für die Prüfungen zuständigen Stellen – Technische Prüfstellen, Überwachungsorganisationen, anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten sowie Technische Dienste – verfügen jeweils über unterschiedliche Befugnisse. Mit Ausnahme der Technischen Dienste sind die Bundesländer die zuständigen Überwachungsorgane.
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