CO2-Klimaanlagen in Nutzfahrzeugen Wettbewerb der Kältemittel

Von Steffen Dominsky

Vieles spricht für CO2 als Kältemittel in Klimaanlagen. Insbesondere für Bushersteller, denn für sie spielt das Thema „Brandgefahr“ eine wichtige Rolle. Bislang gibt es allerdings nur zwei Anbieter von R744-Klimaservicegeräten – AVL Ditest ist einer davon.

Statt im Motorraum und an weiteren Stellen ist eine CO2-Klimaanlage (bzw. Wärmepumpe) bei Bussen als kompakte Einheit auf dem Fahrzeugdach platziert. Die beiden Ventile des Klimaservicegeräts schließt der Mechaniker an den beiden Kreisläufen (Hoch- und Niederdruck) an.
Statt im Motorraum und an weiteren Stellen ist eine CO2-Klimaanlage (bzw. Wärmepumpe) bei Bussen als kompakte Einheit auf dem Fahrzeugdach platziert. Die beiden Ventile des Klimaservicegeräts schließt der Mechaniker an den beiden Kreisläufen (Hoch- und Niederdruck) an.
(Bild: Dominsky/»kfz-betrieb«)

Das relativ neue Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen, alias R1234yf lässt sich durchaus als Umweltfeindlich bezeichnen. Schließlich bildet R1234yf in der Atmosphäre, vom Regen ausgewaschen, das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA). Und das wiederum landet in unserem Grund- und Trinkwasser und verseucht es. „Dort haben TFA-Konzentrationen gegenüber den Neunzigern bereits stark zugenommen!“, stellte das Bundesumweltamt unlängst ernüchtert fest.

Aus diesen und anderen Gründen hatte sich der Verband der deutschen Automobilindustrie, der VDA, bereits 2007 für CO2 als künftige Alternative zum Kältemittel R134a ausgesprochen. Doch die internationalen Autobauer sträubten sich und plädierten für die günstigere R1234yf-Technik. Und so kam es: Seit 2017 ist R134a in Pkw verboten. Allerdings kommt es bei allen anderen Fahrzeugen noch heute zum Einsatz. Doch die EU zieht es immer stärker aus dem Verkehr.