Der ZKF hat eine Kooperation mit Primagas, einem der größten Flüssiggas-Anbieter Deutschlands geschlossen, um seine Mitgliedsbetriebe zu unterstützen. Ein Vorteil: Flüssiggas ist kein Erdgas und deshalb von der Gasumlage ab Oktober 2022 nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) nicht betroffen. Diese Gasumlage muss nämlich von allen „Erdgasendverbrauchern“ getragen werden. Innerhalb von 48 Stunden könne der Betrieb laut Primagas von Erdgas entkoppelt und mit Flüssiggas versorgt werden.
Laut ZKF bietet Primagas den ZKF-Mitgliedern nicht nur ein preislich attraktives Angebot beim Energieversorgungskonzept mit Flüssiggas an, sondern auch ein Zukunftsprodukt mit sogenanntem grünen Gas: BioLPG. Ein Video zur CO2-Story gibt es unter www.BioLPG.de. Der Verband plant Webinare für Interessierte zum Themenbereich Gasversorgung.
Der Verband hat für die Mitgliedsbetriebe attraktive Konditionen mit Primagas ausgehandelt. So beinhaltet die einmalige Bereitstellungsgebühr von 599 Euro (zzgl. MwSt.) den Flüssigasbehälter mit 2,2 bzw. 2,9 Tonnen sowie dessen Lieferung und Montage einschließlich der Versorgungsanlage vom Tank bis zur Hauptabsperreinrichtung. Darüber hinaus erstellt Primagas die erforderlichen Prüfdokumente sowie ein kostenloses Modem, das den Komfort wie bei einem Erdgasanschluss bietet, mit Versorgungssicherheit und zusätzlicher App für die persönliche Füllstandüberwachung.
Mehr Details zur Kooperation mit Primagas finden ZKF-Mitgliedsbetriebe unter www.zkf.de. (we)
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Stand vom 15.04.2021
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