Ersatzteile Besser als original?
Das Originalteil gilt als Goldstandard auf dem Ersatzteilmarkt. Doch wenn Autohersteller immer gezielter den freien Markt bedienen und Aftermarket-Anbieter Produkte verkaufen, die besser sein sollen als das Original, dann wird es kompliziert. Eine Einordnung.

V iele Autofahrer dürften unter einem Originalteil eine Komponente verstehen, die der Autohersteller selbst gefertigt hat und die nur bei diesem oder seinen Handelspartnern zu beziehen ist. Doch wer sich mit der Definition des Begriffs „Originalteil“ beschäftigt, merkt schnell: Dieser ist sehr weit gefasst – deutlich weiter, als den meisten Werkstattmitarbeitern möglicherweise bewusst ist. Nach der EU-Verordnung Nr. 461/2010, der sogenannten Aftermarket-GVO, gilt eine Komponente schon dann als Originalteil oder als Originalausrüstung, wenn sie lediglich den Spezifikationen und Produktionsnormen entspricht, die der Fahrzeughersteller (OEM, Original Equipment Manufacturer) vorschreibt.
Das heißt: Auch Teilehersteller, die keine Lieferanten für das entsprechende Bauteil im entsprechenden Auto sind, dürfen ihre Komponenten als „Originalteile“ bezeichnen, wenn sie diese exakt nach den Vorschriften des OEM fertigen. Für den freien Markt ist es damit möglich, mit dem Begriff „Originalersatzteil“ zu werben. Für den Kunden muss allerdings klar ersichtlich sein, dass es sich nicht um ein Produkt des Fahrzeugherstellers handelt. Der Betrieb sollte deshalb durch einen erläuternden Zusatz klarstellen, dass er den Begriff wie in der GVO verwendet.
-
Alle
Inhalte
Inkl. werbefreies Lesen
-
E-Paper-Archiv
Alle Ausgaben von 2016 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 13,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen