Ob sich bei einer Betriebsprüfung in ein paar Jahren noch alle Vorgänge aus dem Jahr 2020 genau nachvollziehen lassen? Das bezweifelt der ZDH und rät deshalb Betrieben, freiwillig eine Corona-Dokumentation zu führen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit zahlreichen Auflagen konfrontiert, die dazu dienen, die Verbreitung des Virus einzudämmen, die sich aber auch stark auf betriebliche Abläufe auswirken. Die Gefahr, dass bei späteren Betriebsprüfungen mögliche Unklarheiten nicht beantwortet werden können, ist gegeben.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt deshalb Betrieben, freiwillig eine Corona-Dokumentation zu führen, um später Sachverhalte nachvollziehen zu können und das Schätzungsrisiko sowie Kalkulationsdifferenzen zu verringern.
Eine freiwillig geführte Corona-Dokumentation soll Betrieben helfen, später leichter Geschäftsvorgänge nachvollziehen zu können.
(Bild: ZDH)
Zur Unterstützung der Betriebe bietet der ZDH eine Muster-Dokumentation an. Sie dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Musterdokumentation berücksichtigt vor allem auch die jeweiligen geltenden Maßnahmen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Wann galten wann, welche Auflagen?
Gerade die Fragen danach, wann welche Auflagen galten und wie sie sich konkret auf den betroffenen Betrieb auswirkten, sollten in einer solchen Dokumentation festgehalten werden. Alternativ zum ZDH-Muster können Betriebe auch ihre Steuerberater um Unterstützung bitten, damit sicher alle für den Betrieb relevanten Sachverhalte individuell abgebildet werden.
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