Recht Betriebs- oder Kaskoschaden?

Von Rechtsanwalt Joachim Otting

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Das OLG Karlsruhe äußerte sich in einem Urteil zur Abgrenzung des Unfallschadens zum nicht versicherten Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung. Es geht um alles oder nichts!

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
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(Bild: Otting)

Unfallschaden oder Betriebsschaden, das ist in der Voll­kaskoversicherung eine Alles-oder-nichts-Frage. Denn versichert ist nur der Unfallschaden.

Der Unfallschaden ist in den Kasko­bedingungen definiert als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.