Recht Betriebs- oder Kaskoschaden?
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Das OLG Karlsruhe äußerte sich in einem Urteil zur Abgrenzung des Unfallschadens zum nicht versicherten Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung. Es geht um alles oder nichts!

Unfallschaden oder Betriebsschaden, das ist in der Vollkaskoversicherung eine Alles-oder-nichts-Frage. Denn versichert ist nur der Unfallschaden.
Der Unfallschaden ist in den Kaskobedingungen definiert als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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