Recht
Betriebs- oder
Kaskoschaden?
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Das OLG Karlsruhe äußerte sich in einem Urteil zur Abgrenzung des Unfallschadens zum nicht versicherten Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung. Es geht um alles oder nichts!
(Bild: Otting)
Unfallschaden oder Betriebsschaden, das ist in der Vollkaskoversicherung eine Alles-oder-nichts-Frage. Denn versichert ist nur der Unfallschaden.
Der Unfallschaden ist in den Kaskobedingungen definiert als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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