Die Losheimer Sachverständigenorganisation rät, sich bei Chromfolierungen an die Vorschriften für die Beklebung von Fahrzeugen zu halten und das Gefährdungspotenzial im Einzelfall zu prüfen.
Der Trend geht zu hochglänzenden Chromfolierungen.
(Bild: KÜS)
Die Individualisierung von Fahrzeugen ist weit verbreitet und beliebt. Ein neuer Trend ist das Bekleben mit hochglänzender Folie. Die KÜS informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Korrekt angewendet findet man Folierungen etwa bei Taxis und auch bei den Autos der Polizei. Die Fahrzeuge haben eine bestimmte ursprüngliche Farbe und werden dann mit Folie entsprechend umgestaltet. Viele Autobesitzer folieren ihre Fahrzeuge zum Schutz des Lacks oder vor Steinschlägen. Sie denken dabei sicherlich an den Wiederverkauf des Autos und einen relativ gut erhaltenen äußeren Zustand. Inzwischen geht der Trend jedoch zu hochglänzenden, sogenannten Chromfolierungen. Sieht schick aus, ist aber nur sehr bedingt erlaubt!
Was geht, was nicht?
Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können. Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren. Das kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar blenden. Eine Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen. Anders sieht es bei kleineren verchromten oder mit Spiegelfolie beklebten Teilen wie etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten aus. Sie werden in der Regel toleriert.
Im §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist geregelt, welche Änderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall, wenn von einer willentlichen Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten ist. Bei einer Vollverklebung, englisch Car Wrapping, ist das zu erwarten. Die Maßnahmen, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, kosten ein Bußgeld von 50 Euro und bringen einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei der Sicherstellung eines vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können weiter Kosten hinzukommen.
Die Bewertung des Gefährdungspotenzials im Einzelfall vorgenommen. Dabei ist im Wesentlichen die Beschaffenheit der jeweiligen Folie, etwa der Reflexionsgrad sowie die Stelle und Größe der anzubringenden Folie entscheidend.
Wer an eine Folierung seines Autos denkt, sollte vorher den Rat, etwa den eines KÜS-Prüfingenieurs oder -Sachverständigen einholen. Das spart Zeit, Geld und Ärger. Dieser Tipp gilt für alle vorgesehenen Änderungen am Fahrzeug.
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Stand vom 15.04.2021
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