Fahrzeugdaten für Werkstätten Verband pocht auf Umsetzung an der Hebebühne

Von Nicki Luhmann 1 min Lesedauer

Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg fordert von den Autoherstellern, dass der neue EU-Datenzugang in der Werkstatt ankommt. Die erste Anwendungsstufe greift bereits am 23. September.

Um Fahrzeuge reparieren zu können, brauchen Kfz-Betriebe den freien Zugang zu den Daten. Die Voraussetzungen dafür müssen nun die Hersteller schaffen.(Bild:  ProMotor)
Um Fahrzeuge reparieren zu können, brauchen Kfz-Betriebe den freien Zugang zu den Daten. Die Voraussetzungen dafür müssen nun die Hersteller schaffen.
(Bild: ProMotor)

Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg fordert die Fahrzeughersteller auf, den neuen EU-Datenzugang für Werkstätten zügig und praxisnah umzusetzen. Für den Verband ist der neue Rechtsrahmen zwar „ein echter Fortschritt“, doch „Rechtstexte reparieren kein Auto. Jetzt müssen die Hersteller liefern“, so der Verband.

Verbandspräsident Michael Ziegler bringt die Bedeutung des Datenzugangs für Kfz-Betriebe auf den Punkt: „Ohne Daten keine Diagnose, ohne Diagnose keine Reparatur, ohne Reparatur keine freie Werkstattwahl.“ Gefordert seien „Schnittstellen, die funktionieren, zu Konditionen, die ein mittelständischer Betrieb tragen kann“.

Drei offene Flanken aus Verbandssicht

Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß sieht den Rechtsrahmen zwar „stehen“, doch „jetzt zählt die Praxis“ – und dort bleiben aus Verbandssicht drei Punkte offen.

  • Cybersicherheit: „Erstens darf die Cybersicherheit nicht zum Vorwand werden, den Datenzugang durch die Hintertür wieder zu verengen. Sicherheit und fairer Zugang schließen sich nicht aus, das beweist das SERMI-Verfahren.“
  • Aftermarket-Ersatzteile: „Zweitens muss die digitale Anlernung unabhängiger Ersatzteile möglich sein, sonst entscheidet künftig der Hersteller, welches Teil verbaut werden darf.“
  • Kfz-GVO nach 2028: „Drittens braucht der Kfz-Sektor auch nach 2028 eigene Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission hat der Kfz-GVO gerade erst bescheinigt, dass sie sich bewährt hat. Dann ist ihre Verlängerung über 2028 hinaus der folgerichtige Schritt.“

Verbraucherthema: Wettbewerb um Preis und Qualität

Der Verband verweist auf die Bedeutung für Verbraucher: Nur wenn freie und markengebundene Werkstätten gleichberechtigt an Daten und Informationen kommen, gebe es „echten Wettbewerb um Qualität und Preis der Reparatur“. Das dichte Netz wohnortnaher Betriebe könne diese Rolle nur erfüllen, „wenn der europäische Stufenplan nicht nur in Brüssel gilt, sondern an der Hebebühne“.

Zum Hintergrund: Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/699 zum Zugang zu Fahrzeugdaten ist am 23. Juni 2026 in Kraft getreten, erste Pflichten für Hersteller greifen ab 23. September 2026, der volle Umfang soll bis Mitte 2028 umgesetzt sein.

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