Corona-Arbeitsschutzverordnung Droht die Testpflicht am Arbeitsplatz?

Von Doris Pfaff

Das Thema Corona hält Deutschland in Atem, die Infektionszahlen haben Rekordwerte erreicht. Regeln werden verschärft, in Bayern gilt der Katastrophenfall. Für Arbeitgeber sind die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung schon jetzt eine große Herausforderung.

Mitarbeiter müssen die Testangebote ihrer Arbeitgeber nicht annehmen und brauchen auch nicht die Ergebnisse mitzuteilen. Das könnte sich ändern.
Mitarbeiter müssen die Testangebote ihrer Arbeitgeber nicht annehmen und brauchen auch nicht die Ergebnisse mitzuteilen. Das könnte sich ändern.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Arbeitgeber müssen seit der Einführung der 2G- bzw. 3G-Regel Anfang November überprüfen, ob ihre Mitarbeiter geimpft oder genesen sind bzw. einen negativen Test vorweisen können. Dürfen tun sie das aber aus Datenschutzgründen nicht.

Aber nur mit dem Wissen, wie es um den Impfstatus seiner Mitarbeiter steht, kann der Arbeitgeber Maßnahmen für seinen Betrieb umsetzen. Er muss ein Hygienekonzept vorweisen und ist dazu verpflichtet, dass die Kontakte innerhalb der Belegschaft reduziert werden.

Außerdem müssen Arbeitgeber laut geltender Arbeitsschutzverordnung ihren Mitarbeitern weiterhin mindestens zweimal pro Woche kostenlos einen Corona-Test anbieten. Das müssen Mitarbeiter aber nicht annehmen. Ein Recht darauf, das Testergebnis zu erfahren, hat der Arbeitgeber nicht.

Ungeimpfte Arbeitnehmer wiederum haben zukünftig keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie in Quarantäne müssen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Wenn diese Mitarbeiter an Corona erkranken, bekommen sie ihr Gehalt weiter.

In einigen Bundesländern gelten dazu bereits unterschiedliche Regelungen, beispielsweise in Bayern. Dort gilt: Geht die Ampel auf Rot, weil die Hospitalisierungsrate hoch ist, müssen Mitarbeiter ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Corona-Test durchführen. Derzeit diskutieren Politiker darüber, diese Regelung bundesweit einzuführen.

Insgesamt stellen sich derzeit zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, auch vor dem Hintergrund, dass es seit dem 11. Oktober vorerst keine kostenlosen Corona-Bürgertests mehr gibt. Aktuell gibt es Pläne der Bundesregierung, diese wieder einzuführen. Bund und Länder wollen nächste Woche Donnerstag darüber beraten, wie sie auf die neue Infektionswelle möglichst einheitlich reagieren sollen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bietet seinen Mitgliedern im ZDK-Intranet einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zur Corona-Arbeitsschutzverordnung an, den die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erstellt hat.

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