Fahrzeugdesinfektion Einigkeit bei den meisten Urteilen

Von Rechtsanwalt Joachim Otting

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Nach wie vor wehren sich Versicherungen dagegen, bei der Unfallinstandsetzung die Kosten für die Fahrzeug- desinfektion übernehmen zu müssen. Die meisten Gerichte geben allerdings Kunden und Werkstätten recht.

Der Gegenwehr der Versicherungswirtschaft zum Trotz spricht die Mehrzahl der Gerichte den Geschädigten die Desinfektionskosten als Teil der Unfallinstandsetzung zu. Zur Aktualisierung folgt hier eine Liste weiterer Entscheidungen:

  • AG Lünen, Urteil vom 14.10.2020 – 9 C 91/20
  • AG Landsberg/Lech, Urteil vom 15.10.2020 – 1 C 468/20
  • AG Ellwangen, Urteil vom 15.10.2020 – 2 C 218/10
  • AG Sonthofen, Urteil vom 19.10.2020 – 1 C 368/20
  • AG Coburg, Urteil vom 26.10.2020 – 14 C 2259/20
  • AG Bad Neuenahr, Urteil vom 29.10.2020 – 31 C 349/20
  • AG Langen, Urteil vom 29.10.2020 – 55 C 89/20
  • AG Straubing, Urteil vom 4.11.2020 – 2 C 694/20
  • AG München, Verfügung vom 5.11.2020 – 333 C 17092/20

Deutliche Worte vom AG München

Ein Blick in die Verfügung vom AG München lohnt: „Wäre das klägerische Fahrzeug nicht in dieser Zeit beschädigt worden und zu reparieren gewesen, so wären die Kosten auch nicht angefallen. Damit liegt eine ‚bloß zufällige Verbindung‘ gerade nicht vor. Nicht die Ansetzung dieser Kosten ist ‚unsinnig und lebensfremd‘, sondern die Argumentation der Beklagten. Die entsprechenden Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz des Mitarbeiters (was auch nicht zu beanstanden, sondern erforderlich ist), sondern auch dem Schutz des Kunden. Dieser kann in der heutigen Zeit erwarten, ein desinfiziertes Fahrzeug zu übernehmen. Eine ‚vertragliche Vereinbarung‘ ist gar nicht notwendig, da sich die Maßnahmen jedem verständig denkenden Durchschnittsbürger geradezu aufdrängen. Sie sind, gleich wessen Schutz sie dienen, durchzuführen und erforderlich. Die behauptete Einschätzung des RKI etc. spielt keine Rolle, da nunmehr allgemein bekannt sein sollte, dass Covid-19-Viren längere Zeit überlebensfähig sind. Es muss gerade in der aktuellen Pandemie-Situation alles Mögliche und Zumutbare unternommen werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.