Geplante EU-Richtlinie Kommt das „Recht auf Reparatur“ auch für Autos?

Von Doris Pfaff Lesedauer: 4 min |

Ende Oktober will die EU über ihre geplante Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ entscheiden. Sollte sich die EU-Richtlinie auch auf Autos beziehen, hätte das aus Sicht des ZDK nicht absehbare Risiken für die Kfz-Werkstätten.

Die Reparatur von Autos ist das Kerngeschäft des Kfz-Gewerbes. Die EU plant einen gesetzlichen Anspruch auf die Reparatur von Elektrogeräten über die Gewährleistungszeit hinaus. Die Ausweitung der Richtlinie auf Autos wäre für das Kfz-Gewerbe fatal.
Die Reparatur von Autos ist das Kerngeschäft des Kfz-Gewerbes. Die EU plant einen gesetzlichen Anspruch auf die Reparatur von Elektrogeräten über die Gewährleistungszeit hinaus. Die Ausweitung der Richtlinie auf Autos wäre für das Kfz-Gewerbe fatal.
(Bild: Rosenow – VCG)

Produkte sollen nachhaltiger werden und besser reparierbar sein, damit Umwelt und Ressourcen geschont werden. Das Recht auf Reparatur wird derzeit auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert. Dabei könnte es auch um das Recht auf Reparatur von Autos gehen.

Das Ziel, Gebrauchsgüter grundsätzlich reparierbarer herzustellen, steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und wird parallel von der Europäischen Kommission mit ihrer Right-to-Repair-Initiative verfolgt. Bislang nannte der Gesetzentwurf die Reparatur von höherpreisigen Elektrogeräten (Waschmaschinen, Smartphones etc.). Autos wurden nicht genannt.