Geplante EU-Richtlinie Kommt das „Recht auf Reparatur“ auch für Autos?
Ende Oktober will die EU über ihre geplante Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ entscheiden. Sollte sich die EU-Richtlinie auch auf Autos beziehen, hätte das aus Sicht des ZDK nicht absehbare Risiken für die Kfz-Werkstätten.

Produkte sollen nachhaltiger werden und besser reparierbar sein, damit Umwelt und Ressourcen geschont werden. Das Recht auf Reparatur wird derzeit auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert. Dabei könnte es auch um das Recht auf Reparatur von Autos gehen.
Das Ziel, Gebrauchsgüter grundsätzlich reparierbarer herzustellen, steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und wird parallel von der Europäischen Kommission mit ihrer Right-to-Repair-Initiative verfolgt. Bislang nannte der Gesetzentwurf die Reparatur von höherpreisigen Elektrogeräten (Waschmaschinen, Smartphones etc.). Autos wurden nicht genannt.
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