Es ist fast egal, was eine Versicherung, ein Schadensteurer oder ein Flottenbetreiber über einen bestimmten Betrieb wissen will – Control Expert liefert es. Die Langenfelder sorgen so für einseitige Transparenz, was durchaus schädlich für die K&L-Unternehmen sein kann.
Wird hier viel getauscht oder eher repariert? Control Expert glaubt das zu Wissen und verkauft dieses Wissen an Schadenlenker.
(Bild: Wenz)
Folgender Fall wurde der Redaktion von »Fahrzeug+Karosserie« kürzlich von einem K&L-Unternehmer geschildert: „Wir haben von einem Flottenbetreiber, für den wir bereits arbeiteten, plötzlich viel mehr Aufträge bekommen. Natürlich stellten wir die Frage, warum er uns bevorzugt – schließlich arbeitet er mit mehreren Betrieben in der Region zusammen? Der Flottenbetreiber erklärte, seine Auswertung zeige, dass wir im Vergleich zu den anderen Anbietern attraktive Schadenstückkosten und eine niedrige Ersatzteilquote hätten. Deshalb lenke man mehr Unfallschäden in unseren Betrieb.“
Für den Betriebsinhaber ist dies zunächst eine gute Sache: ein großer Auftraggeber, für den sein Betrieb sehr attraktiv ist. Doch die Frage ist, auf welcher Basis diese Attraktivität bewertet wird?
Sprengstoff für die K&L-Branche
Zunächst muss man wissen, dass der Flottenbetreiber mit dem Langenfelder Unternehmen Control Expert zusammenarbeitet. Dort sammelt man schon seit Jahren Daten: über Schadenkosten, über Schadenverläufe, über Rechnungskürzungen, über Betriebe usw. Darin liegt tatsächlich Sprengstoff für alle Betriebe, die mit Schadensteuerern, Versicherungen und Flottenbetreibern zusammenarbeiten.
Beispielsweise können die Langenfelder aus den Summen der Schadenfälle und dem vom Prüfdienstleister vorgeschlagenen Kürzungsbetrag veranschlagen, wie das Rechnungskürzungspotenzial durchschnittlich für diesen Betrieb ist. Dabei werden nicht nur die Positionen eingerechnet, die aus Versicherungssicht ohnehin gekürzt gehören, wie Kleinteilepauschale oder Desinfektionskosten.
Vielmehr finden sich in der Analyse auch die eher willkürlich zustande gekommenen Rechnungskürzungen, wie die zweite Kleberkartusche, die angeblich zu ersetzende Zierleiste und die Beilackierung – um nur die scheinbar harmlosen Kürzungsfälle zu nennen.
So kann ein Bewertungsbericht der Langenfelder aussehen. Die einzelnen Daten des Betriebs werden mit den regionalen bzw. Landesdaten verglichen. 1 und 2 = wie liegt der Betrieb im Vergleich zur Region/Land |3 = zeigt an, ob der Betrieb eher repariert oder tauscht |4/5/6 = durchschnittliche Schadenhöhe in den vers´chiedenen Versicherungsklassen |7 = das von CE ermittelte durchschnittliche Einsparpotenzial pro Rechnung beim Betrieb |8 = Hinweis, ob sich der Betrieb die Kürzung gefallen lässt oder nicht.
(Bild: VCG)
Aber damit nicht genug: Control Expert liefert seinen Kunden auch eine Einschätzung darüber, inwieweit dieses durchschnittliche Kürzungspotenzial durchgesetzt werden kann. Die sogenannte Einigungsbereitschaft gibt Auskunft darüber, ob sich ein Betrieb häufig oder eher selten gegen Rechnungskürzungen zur Wehr setzt.
Für die K&L-Betriebe entstehen hieraus enorme Gefahren. Denn diese Transparenz macht sie jederzeit austauschbar –einen, der es billiger macht, findet man immer. Zudem werden Betriebe, die sich oft wehren, in der Schadenlenkung keine Rolle mehr spielen. Und halten sie still, werden die durchschnittlichen Rechnungskürzungsbeträge immer weiter steigen.
ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm findet für das Vorgehen der Langenfelder klare Worte: „Wir haben schon immer vermutet, dass es eine solche Liste gibt. Wenn es tatsächlich so ist, dass diese existiert und nun auch noch „verkauft“ wird um weiteren Unfug damit zu betreiben, ist das mehr als skurril. Denn hier handelt es sich um eine Liste voll mit Erkenntnissen, die auf nicht erlaubten, nicht haltbaren und nicht nachvollziehbaren Kürzungen von Ansprüchen beruht.“
Beim BVdP sind bezüglich der Langenfelder Aktivitäten bisher nur Gerüchte angekommen. Deshalb will sich der Verband derzeit nicht dazu äußern. Sollte der Sachverhalt aber wie oben beschrieben zutreffen, wäre das alles andere als gut für die Branche. Zudem müsse man dann prüfen, was die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu sagt. Ein Rechtsanwalt, der sich mit der DSGVO beschäftigt, schätzt das Vorgehen von Control Expert als voraussichtlich DSGVO-konform ein. Der Fall müsse allerdings näher geprüft werden.
Stand: 08.12.2025
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