Kfz-Sachverständigen-Forum 2023 Honorare im Fokus
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Zwischen den Honorarforderungen der Kfz-Sachverständigen und dem was Kfz-Versicherer für angemessen halten, liegen nicht selten Welten. Das Kfz-Sachverständigen Forum in Würzburg bringt Klarheit, was geht und was nicht.

Am 7. Februar 2023 geht es auf dem Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Convention Center in Würzburg um die Honorare für Sachverständige. Was ist angemessen, was ist durchsetzbar? An welchen Stellen setzen Assekuranzen immer wieder an, um Honorarforderungen zu kürzen und wie kann man sich dagegen wehren? Dies sind die Fragen, auf die das Branchenevent, das »Fahrzeug+Karosserie« in Kooperation mit Autorechtaktuell veranstaltet, Antworten liefern wird. Unterstützt wird die Veranstaltung zudem von den Platin-Business-Partnern DAT und GTÜ sowie weiteren Ausstellern.
Die Kfz-Versicherer müssen die Kosten der Schadenregulierung senken, wenn Sie mit dieser Sparte nicht wieder in die Verlustzone abrutschen wollen. Dabei gerät das Honorar für Sachverständige immer mehr in den Fokus der Assekuranzen. Gestritten wird nicht nur um die Höhe des Sachverständigenhonorars. Vielmehr müssen sich Sachverständige auch mit Regressforderungen immer häufiger auseinandersetzen – beispielsweise, wenn eine Versicherung oder ein Prüfdienstleister die Meinung vertritt, dass das Sachverständigengutachten Arbeiten beinhaltet, die entweder so oder gar nicht notwendig seien. Welche Haftungsfälle es für Sachverständige gibt, in welcher Höhe Sachverständigenhonorare ersatzfähig sind und welche Chancen in Richtung Honorarkürzung sogenannte Prüfberichte überhaupt haben, sind weitere Fragen, die das diesjährige Kfz-Sachverständigen Forum in Würzburg aufgreift.
Zudem gibt es in Würzburg Erläuterungen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung bezüglich der Sachverständigenhonorare. BGH-Richter Thomas Offenloch stellt klar: „Kommt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall zum Sachverständigen, um den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden begutachten zu lassen, dann ist der Geschädigte Auftraggeber des Sachverständigen und damit auch dessen Honorarschuldner.“ Der Geschädigte wolle aber auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, sondern sie sich vom Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherer erstatten lassen oder – ihm oft lieber – den Sachverständigen von vornherein in die Lage versetzen, direkt mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer abzurechnen. Dass beides grundsätzlich möglich ist, sei lange geklärt, sagt der BGH-Richter. Aber in welcher Höhe sind Schädiger und Haftpflichtversicherer zum Ausgleich von Sachverständigenkosten verpflichtet? Was ist insoweit der „erforderliche Geldbetrag“ im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB? Kann ein an der Schadenshöhe orientiertes Honorar ersatzfähig sein oder muss der Sachverständige insoweit zwingend nach Zeitaufwand abrechnen? Welche vom Sachverständigen dem Geschädigten in Auftrag gestellten Nebenkosten haben Schädiger und Haftpflichtversicherer zu ersetzen? Was gilt für Desinfektionszuschläge im Zuge von Corona? Diese und andere Fragen zur Ersatzfähigkeit des Sachverständigenhonorars wird Thomas Offenloch im Rahmen seines Vortrags auf dem Kfz-Sachverständigen Forum beleuchten – und zwar auf der Grundlage der aktuellsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema.
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