Das so genannte Sachverständigenrisiko hatten im vergangenen Jahr eine erhöhte Zahl von Regressforderungen von Versicherungen gegen die Rechnungen von Sachverständigen zur Folge. Wie die rechtlichen Grundlagen aussehen und was in aktuellen Fällen passiert, wird beim Würzburger Branchenevent vorgestellt.
BGH-Richter Dr. Oliver Klein geht auf die rechtlichen Grundlagen zu Abtretung und Regress während des Kfz-Sachverständigen Forums ein.
(Bild: Stefan Bausewein)
Seit dem Jahr 2017 veranstalten die Fachmedienmarken »Fahrzeug+Karosserie« und »kfz-betrieb« das Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Congress Center (VCC) in Würzburg. Das Branchenevent, das von den Sponsoren DAT, DSR24 und GTÜ sowie dem Kooperationspartner Autorechtaktuell unterstützt wird, bietet Kfz-Sachverständigen sowie Rechtsanwälten eine unabhängige Plattform, um sich zu aktuellen Themen weiterzubilden.
So auch in diesem Jahr. Da steht das Kfz-Sachverständigen Forum unter dem Motto „Wer bewertet zutreffend – der Kfz-Sachverständige, der Versicherer oder die KI?". Dabei geht das Forum auf die vielen Widrigkeiten ein, mit denen sich der Kfz-Sachverständige bei der Erstellung eines Unfallgutachtens auseinandersetzen muss.
Dazu gehören unter anderem:
Die Stundenverrechnungssätze im Sachverständigengutachten
Regressforderungen zur Sachverständigenrechnung
KI-Unterstützung bei der Schadenfeststellung
Der BGH präzisierte und erweiterte die Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisiko vor genau zwei Jahren. Was als gut gemeinter Ansätze bewertet werden kann, brachte in der Realität einige Nachteile – insbesondere für Sachverständige.
Eigentlich wollte der BGH mit der Regelung erreichen, dass der Unfallgeschädigte die vollständige Erstattung von Reparaturkosten verlangen kann. Somit kommt dem Schädiger grundsätzlich das sogenannte Werkstattrisiko zu. Das heißt, wenn der Geschädigte sein Unfallfahrzeug reparieren lässt, muss der Schädiger auch mögliche Mehrkosten übernehmen, die beispielsweise durch überhöhte Ansätze von Material oder Arbeitszeit oder unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt entstehen. Den Grund sieht der BGH in dem oft nur begrenzten Kfz-Fachwissen der Geschädigten.
An die Kfz-Sachverständigen dachte der BGH auch und übertrug im März 2024 die Grundsätze aus dem Werkstattrisiko auf die Sachverständigen-Kosten.
Steigende Regresszahl 2025
Der BGH hat also eindeutig klargestellt, dass das Werkstattrisiko zulasten des Schädigers geht. Das bedeutet, dass dessen Versicherung für alle anfallenden Kosten verantwortlich gemacht werden kann. Was so einleuchtend klingt, führt in der täglichen Anwendung häufig zu Streit. Dies gilt insbesondere auch für die Sachverständigenkosten. Sie stehen ebenfalls auf der langen Liste der oft willkürlichen Gründe für Rechnungskürzungen bei Werkstätten und vor allem Sachverständigen. Die Kürzungen kommen von Versicherern und ihren Prüfdienstleistern.
Ist die Durchsetzung einer Rechnungskürzung aussichtslos, versuchen es die Versicherungen mit Regressforderungen. Und aktuell sehen sich viele Sachverständige und Werkstätten mit einer signifikanten Zunahme dieser Regressforderungen konfrontiert. So versuchen Versicherer unter anderem, Teile der Gutachterkosten zurückzufordern („Honorarregress“). Dies passiert immer häufiger im Nachhinein und beispielsweise mit Bezug auf nicht erforderliche oder vermeintlich überhöhte Posten. Einige Versicherungsunternehmen haben hierfür eigene Regressabteilungen eingerichtet, die vornehmlich Honorarregresse bei Sachverständigen bearbeiten.
Kfz-Sachverständigen Forum 2026
Unter dem Leitthema „Wer bewertet zutreffend – der Kfz-Sachverständige, der Versicherer oder die KI?‟ erwarten Sie beim Kfz-Sachverständigen Forum am 3. Februar 2026 spannende Vorträge zu diesen Themenschwerpunkten:
Stundenverrechnungssätze im Sachverständigengutachten
Regressforderungen zur Sachverständigenrechnung
KI-Unterstützung bei der Schadenfeststellung
Die Vorabendveranstaltung bietet die perfekte Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre mit Branchenkollegen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Vor diesem Hintergrund wird Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat, beim Kfz-Sachverständigen Forum nochmals auf die rechtliche Grundlagen zu Abtretung und Regress eingehen. Klar ist dabei, dass die Rechtsprechung zum sogenannten „Sachverständigenrisiko“, den Geschädigten als technischen Laien schützt, nicht aber den Sachverständigen selbst. Dieser kann daher vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer im Wege des Regresses in Anspruch genommen werden. Dr. Klein wird die rechtlichen Grundlagen dieses Regresses und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Honorarbemessung vorstellen.
Im Anschluss wird Jochen Pamer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Geschäftsführer von Autorechtaktuell die aktuelle Rechtsprechung zu Abtretung und Regress beleuchten. Er blickt dabei auf abgetretene Rückforderungsansprüche der Kfz- Haftpflichtversicherungen und unter anderem auf das Prozessverhalten der Beteiligten.
Stand: 08.12.2025
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Insgesamt haben die Redaktionen von »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie« sowie der Kooperationspartner Autorechtaktuell ein spannendes Programm für die Kfz-Sachverständigen zusammengestellt. Begleitet wird das Event von einer Branchenausstellung.