Um die Auszubildenden und ihre Betriebe in der Coronakrise stärker zu unterstützen, hat die Bundesregierung entsprechende Hilfen ausgeweitet. Unter anderem vereinfacht sie die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung.
Trotz der Coronakrise auszubilden, ist für viele Betriebe eine große Belastung. Hilfe bietet die Bundesregierung mit ihren Prämien und nun auch Zuschüssen für Prüfungslehrgänge.
Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Maße von der Pandemie betroffen sind, können einen Kostenzuschuss für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten (maximal 500 Euro pro Auszubildendem oder Auszubildender).
Die Voraussetzungen für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wurden deutlich vereinfacht und erweitert. So wurde unter anderem die Mindestförderdauer von sechs Monaten auf vier Wochen reduziert und die Förderung von einer Prämienzahlung auf eine wochenweise Förderung in Abhängigkeit von der Maßnahmendauer umgestellt. Insgesamt können bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Die Begrenzung der Unternehmensgröße für die Antragsberechtigung von Stammausbildungsbetrieben wird auf bis zu 499 Mitarbeitende angehoben. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung der Unternehmensgröße ersatzlos.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets zur Stabilisierung der Wirtschaft in der Coronakrise 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Es bietet Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind, verschiedene finanzielle Hilfen – sofern sie in anerkannten Ausbildungsberufen weiter ausbilden oder gar Auszubildende angeschlagener Unternehmen übernehmen. Für das Ausbildungsjahr 2021/2022 hat das Bundesbildungsministerium dafür insgesamt 126 Millionen Euro eingeplant.
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