StVZOMitnahme von Schutzmasken im Auto wird Pflicht
Von
dpa
Autofahrer müssen bald zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Verbandskasten mitführen. Die neue Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums soll auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie gelten.
Schutzmasken sollen künftig in jedem Fahrzeug zur Pflichtausrüstung gehören.
(Bild: gemeinfrei/Pixabay)
Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto soll künftig zur Pflicht werden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor hatte die Düsseldorfer „Rheinische Post“ über die Pläne berichtet.
Demnach müssen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie stets zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto dabei haben. Geplant sei, dass die Masken künftig dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandskastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Dies hatte nach Angaben des Ministeriums der Bundesverband Medizintechnologie vorgeschlagen.
Mögliche Bußgelder noch nicht bekannt
Es sei beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen, schrieb das Verkehrsministerium. Wann genau die Änderung in Kraft treten könnte, sei aber noch unklar. Das Ministerium begrüße „eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung“, hieß es dazu lediglich. Auch zur Frage nach möglichen Bußgeldern gibt es noch keine offiziellen Angaben. Bislang sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt oder unvollständig ist.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Samstag auf dpa-Anfrage, dass man jede Maßnahme, die zum Infektionsschutz beitrage, grundsätzlich begrüße.
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Stand vom 15.04.2021
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