Die Reparaturklausel im deutschen Designgesetz kommt. Allerdings bleibt ein weitreichender Schutz für bereits existierende Designs bestehen – zum Nachteil des Wettbewerbs auf dem Ersatzteilmarkt.
Größeren Wettbewerb bei sichtbaren Ersatzteilen wird es wohl vorerst trotz Reparaturklausel nicht geben. Dafür sorgt ein weitreichender Bestandsschutz im neu verabschiedeten Designrecht.
(Foto: BMW)
Einigung mit Wermutstropfen: Nach einem Jahr Wartezeit hat am Dienstag der Deutsche Bundestag die Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz verabschiedet. Eine Änderung, die den fairen Wettbewerb unter anderem auch für Kfz-Ersatzteile stärken soll. Allerdings geht die neue Regelung vielen Marktbeteiligten wie etwa dem Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) nicht weit genug.
Bislang sieht der Designschutz vor, dass allein die Fahrzeughersteller beispielsweise sichtbare Kfz-Ersatzteile vertreiben und liefern dürfen. Dieser Umstand soll sich mit der Reparaturklausel für Ersatzteile ändern. So sollen künftig etwa Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten vom Designschutz ausgenommen werden, ohne die Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs im Neufahrzeugbereich einzuschränken.
Auswirkungen erst in über 20 Jahren
Von der Reparaturklausel erhofft sich beispielsweise der GVA, dass sich der Markt öffnet und zu mehr Wettbewerb führt. Dies könne zu spürbar sinkenden Kfz-Ersatzteilpreisen führen, so der Verband. Dieser Trend habe sich bereits in anderen europäischen Staaten gezeigt. Die Einführung der Reparaturklausel haben daher bereits seit geraumer Zeit neben dem GVA auch Vertreter von Automobilclubs, Versicherern sowie Verbraucherschützer gefordert.
Wer allerdings hofft, dass es mit der neuen Gesetzgebung eine größere Auswahl an Ersatzteilen für aktuelle Fahrzeugmodelle geben wird, dürfte enttäuscht sein. Denn das geänderte Designgesetz gilt nur für künftige Designs. Dafür sorgt ein weitreichender Bestandsschutz von bis zu 25 Jahren für existierende Designrechte, den der Bundestag im Gesetz verankert hat.
Das kritisiert auch GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht einmal auf eine zeitliche Beschränkung des Bestandsschutzes einigen.“ So werde der Markt frühestens in den 2040er Jahren vollständig liberalisiert, so Röhl. Sein Fazit: Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs werden die Preise für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland auch weiterhin zu den höchsten in Europa zählen.
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Stand vom 15.04.2021
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