KÜS Monopol für Vollgutachten entfällt
Mit der Entscheidung des Bundesrates den §21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zu liberalisieren, kann die KÜS ihren Kunden künftig auch Vollabnahmen anbieten.
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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zugestimmt den Paragrafen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu öffnen. Dies beendet ein weiteres Monopol der Technischen Prüfstellen (TÜV in Westdeutschland, Dekra in Ostdeutschland).
Wie die KÜS informiert könne die Sachverständigenorganisation nun ein umfassenderes Dienstleistungsangebot über den eigenen Technischen Dienst, die KÜS Technik GmbH, anbieten. Hierzu gehören:
- Gutachten zur Wiederinverkehrbringung bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren.
- Gutachten für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, wie etwa aus den Vereinigten Staaten.
- Gutachten für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben.
- Gutachten zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Anbauteile, wie etwa Tuningteile.
Nach Angaben des Losheimer Unternehmens sind seine zur Unterschrift berechtigten Personen kompetent und bestens auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereitet.
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