Probefahrtkosten Probefahrt notwendig oder nicht?

Von Joachim Otting

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Oft führen Versicherer an, dass es nach einer Karosserie­reparatur nicht notwendig sei, eine Probefahrt durchzuführen. Zahlreiche Gerichte sehen das anders und sprechen dem Geschädigten die Kosten für die Probefahrt zu.

Rechtsanwalt Joachim Otting kommentiert jeden Monat aktuelle Gerichtsurteile für die »Fahrzeug+Karosserie«.
Rechtsanwalt Joachim Otting kommentiert jeden Monat aktuelle Gerichtsurteile für die »Fahrzeug+Karosserie«.
(Bild: Otting)

In der Print-Ausgabe Februar 2018 der »Fahrzeug+Karosserie« hatten wir dargestellt, dass Probefahrtnotwendigkeiten nach Karosserie­reparaturen ständig zunehmen. Im klassischen Fall wird dabei das Fahrzeug auf Windgeräusche überprüft. Gleichzeitig führt die immer weitere Verbreitung von Assistenzsystemen dazu, dass deren Funktionen nach der Karosserieinstandsetzung mittels einer – teils umfangreichen – Probefahrt abgeprüft werden müssen. Die Herstellervorgaben sind da recht eindeutig.

Ein Gericht nach dem anderen spricht die Probefahrtkosten zu: Die Liste der Gerichte, die die Probefahrtkosten beim Haftpflichtschaden zugesprochen haben, wird immer länger. Exemplarisch sind dies: