Fernabsatzgesetz Rechtssicherheit im Onlinevertrieb

Von Silvia Lulei |

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Der Onlinevertrieb von Fahrzeugen und Teilen gewinnt an Fahrt. Die Info-Veranstaltung zum Thema „Fernabsatz“ am 23. Juli 2020 gibt Autohäusern und Kfz-Werkstätten das nötige Wissen an die Hand, um mit einem sicheren Gefühl online aktiv zu sein.

Am 23. Juli 2020 informiert Rechtsanwalt Joachim Otting in einem Online-Seminar über das Thema Fernabsatz.
Am 23. Juli 2020 informiert Rechtsanwalt Joachim Otting in einem Online-Seminar über das Thema Fernabsatz.
(Bild: Vogel Communications Group)

Die Coronakrise hat den Onlinehandel von Automobilen und Teilen auf Touren gebracht – und gleichzeitig bei Autohäusern und Kfz-Werkstätten die Unsicherheit darüber geschürt, ob man denn tatsächlich alles richtig macht. Rechtsanwalt Joachim Otting klärt in einer Web-Veranstaltung zum Thema „Fernabsatz“ über die Rechte und Pflichten im Fernabsatz auf und weist auf Fallstricke hin.

Die Online-Veranstaltung findet am 23. Juli ab 15:30 Uhr statt und dauert zweieinhalb Stunden. Es richtet sich an alle Mitarbeiter in Autohaus und Werkstatt, die mit dem Onlinevertrieb von Fahrzeugen und Teilen betraut sind. Im Rahmen des Online-Seminars können über die Chatfunktion auch Fragen gestellt werden, auf die der Referent direkt eingeht. Hier geht es zur Anmeldung.

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