Glasschäden Streit über die Rechnungshöhe

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Nickel, Mayen

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Gerade bei Glasschäden kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten. Oft beanstandet der Versicherer auch ganz konkret die Höhe des abgerechneten Stundenverrechnungssatzes.

Bei der Glasschadenreparatur hat die Versicherung kein Recht, die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt zu reduzieren.
Bei der Glasschadenreparatur hat die Versicherung kein Recht, die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt zu reduzieren.
(Bild: Rubbel)

Jeder Betrieb weiß: Glasschäden sind besonders konfliktträchtig. Häufig werden einzelne Positionen aus der Rechnung beanstandet, insbesondere die Höhe der Stundenverrechnungssätze. Bei der Abrechnung des Teilkaskoschadens korrespondiert in der Regel die Werkstatt unmittelbar mit dem Versicherer.

Dabei darf jedoch nicht übersehen werden: Mit Ausnahme der Fälle der werkstattgebundenen Kaskoverträge steht die Reparaturwerkstatt in keinerlei Vertragsbeziehung zu dem Versicherer. Anspruchsinhaber ist der Kunde, der gegenüber seiner Versicherung die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend macht. Insoweit hat daher die Versicherung kein Recht, die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Stundenverrechnungssätze des Reparaturbetriebs zu hinterfragen.