Die vom ZDK angekündigte Broschüre zu den Änderungen bei der Sachmangelhaftung liegt vor. Sie bietet dem Kfz-Handel eine Übersicht zum Gewährleistungsrecht, das ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt, und erläutert die Regelungen.
Zukünftig müssen Autohändler gewährleisten, dass Kunden beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen die eingebauten Navigationsgeräte so lange aktualisieren können, wie sie den Wagen nutzen.
Unter dem Titel „Sachmangelhaftung nach der Schuldrechtsreform 2.0 – Die neuen Regelungen ab 1. Januar 2022“ stellt Marion Nikolic aus der Rechtsabteilung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ausführlich die Änderungen vor und was diese für den Kfz-Handel bedeuten.
20 Jahre nach der letzten großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 tritt zum 1. Januar 2022 die neue große Schuldrechtsreform in Kraft. Nikolic bezeichnet sie als „Schuldrechtsreform 2.0“, weil damit die fortschreitende Digitalisierung von Waren Einzug ins BGB halte. Der Verbraucherschutz wurde deutlich ausgeweitet.
Erforderlich wurde die Reform aufgrund europäischer Vorgaben, die die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen für Verbraucher betreffen. Hier musste der deutsche Gesetzgeber neue Regelungen treffen.
Das neue Kaufrecht betrifft „digitale Produkte“ und „digitale Elemente“, einschließlich einer Aktualisierungspflicht, die der Verkäufer bzw. das Unternehmer gewährleisten soll. Folglich ändern sich in Kaufverträgen, die ab dem Jahr 2022 abgeschlossen werden, viele Regelungen des bisher bekannten Sachmangelhaftungsrechts. Davon betroffen sei auch der Begriff des Sachmangels an sich, betont Nikolic.
Um dem Kfz-Handel einen guten Überblick über die anstehenden Änderungen zu verschaffen, hat der ZDK ausführlich die einzelnen Regelungen nach derzeitigem Erkenntnisstand dargestellt und versucht, möglichst viele Fragen, die für das Kfz-Gewerbe von Bedeutung sein könnten, aufzugreifen und zu beantworten.
Aufgrund der komplizierten und völlig neuen Regelungen bestünden jedoch viele Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme, für deren endgültige Klärung die Rechtsprechung sorgen müsse, so Nikolic.
Die Broschüre steht Mitgliedern kostenlos als PDF im Intranet zur Verfügung und kann von der Internetseite des Zentralverbandes heruntergeladen werden.
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