In den letzten Monaten hat der ZKF einen umfangreichen Anforderungskatalog für Mitgliedsbetriebe geschaffen, die sich ein zusätzliches geschäftliches Standbein im Bereich des Caravan-Service schaffen wollen.
Hintergrund ist, dass die Reparatur an Caravans und Wohnmobilen in vielen Fällen technisch zwar möglich wäre, aber dem Wohnwagenbesitzer und/oder der Versicherung im Schadenfall geeignete Fachbetriebe nicht bekannt sind, die z. B. in der Lage sind, Schäden an der Seitenwand oder im Übergang zum Dach sachgerecht zu reparieren. In nicht wenigen Schadensfällen werden Caravans und Wohnmobile zu Totalschäden kalkuliert, was dazu führte, dass die Eigentümer der Fahrzeuge nur mit einem Restwert entschädigt wurden, der nicht annäherungsweise dazu ausreichte, ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Mit dem neu geschaffenen geprüften Caravan-Fachbetriebstyp möchte der ZKF diese Lücke schließen und hat hierfür ein Zertifizierungssystem geschaffen, das nicht nur für Mitgliedsbetriebe im Bereich der Pkw-Instandsetzung geeignet sein könnte, sondern insbesondere auch für Aufbauhersteller, die in der Lage sind, Schäden am Aufbau von Caravans und Wohnmobilen sachgerecht zu beseitigen. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Aufbauherstellern eine entsprechende Lackieranlage vorhält, die auch für Wohnmobile geeignet ist.
Der ZKF ruft nochmals alle interessierten Mitgliedsbetriebe aus den Bereichen „Pkw“ und „Nutzfahrzeug“ auf, sich mit diesem Thema Caravan-Fachbetrieb und Caravan-Service näher zu beschäftigen. Ein hierfür geschaffenes ZKF-Logo Caravan-Fachbetrieb ist bereits geschützt worden. Aus ZKF-Sicht wäre es sinnvoll, wenn die Zahl der interessierten Betriebe noch deutlich größer wird. Dies könnte ein neues, wichtiges betriebliches Standbein werden.
Die Antragsunterlagen fordern Sie in der ZKF-Geschäftsstelle an (Telefon: 06031-79 479-0 oder E-Mail: info@zkf.de).
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Stand vom 15.04.2021
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