Vorschadenproblematik Das Schadenrecht sanktioniert nicht

Von RA Joachim Otting Lesedauer: 2 min

Ein in den Unfallschaden hineingemogelter Alt- beziehungsweise Vorschaden gefährdet nicht den Gesamtanspruch des Geschädigten, urteilt das OLG Stuttgart. Anfallende Kosten der Instandsetzung werden anteilig angerechnet.

Dass der, der einen Altschaden in den Neuschaden hineinmogeln wolle, seinen Anspruch komplett verspiele, weist das OLG Stuttgart vehement zurück.
Dass der, der einen Altschaden in den Neuschaden hineinmogeln wolle, seinen Anspruch komplett verspiele, weist das OLG Stuttgart vehement zurück.
(Bild: Wenz| VCG)

Am Ende der Beweisaufnahme in dem entsprechenden Fall stand, dass ein Teil der Schäden am Fahrzeug nicht vom aktuellen Unfall stammen könne. Nun meinte der Versicherer: Wer versucht, einen Altschaden in den neuen Schaden zu mogeln, verliert zur Strafe seinen Schadenersatzanspruch insgesamt. Und wenn doch nicht, dann müssten zumindest die Positionen herausgerechnet werden, die bei der Beseitigung des Altschadens anfallen.

Die Schäden ließen sich mangels Überdeckung rechnerisch voneinander trennen.