E-Auto-Batterien Den eigenen Betrieb besser schützen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein neues Merkblatt zum Umgang mit Elektroauto-Batterien veröffentlicht. Dieses hilft Kfz-Betrieben bei ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Arbeit an einer Hochvoltreparatur: Geschäftsführer sollten alle Gefahren kennen, die mit der Elektromobilität verbunden sind.
Arbeit an einer Hochvoltreparatur: Geschäftsführer sollten alle Gefahren kennen, die mit der Elektromobilität verbunden sind.
(Bild: Rosenow/»kfz-betrieb«)

Die Traktionsbatterien von Elektroautos bergen ein erhebliches Verletzungs- und Brandrisiko. Dessen müssen sich die Führungskräfte und Mitarbeiter von Kfz-Betrieben jederzeit bewusst sein. Deshalb brauchen Mitarbeiter, die an solchen Fahrzeugen schrauben, auch eine besondere Ausbildung.

Doch die Fahrzeugreparatur ist nicht der einzige Berührungspunkt, den Kfz-Betriebe mit der E-Mobilität haben. Um ihren Betrieb gesamthaft darauf vorzubereiten, sollte die Geschäftsführung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und damit feststellen, ob Sicherheit und Arbeitsschutz wirklich im kompletten Betriebsablauf inklusive der Lagerung, dem Transport und bei Unfällen gewährleistet sind.

Bei dieser Gefährdungsbeurteilung hilft die neueste Veröffentlichung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die FBHM-124. Sie wurde vom Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung im Fachbereich Holz und Metall der DGUV unter Mitwirkung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet.

Zu den Inhalten zählen folgende Punkte:

  • Aufbau und Bauarten von Lithium-Ionen-Batterien
  • Spezifische Gefährdungen, die von Lithium-Ionen-Batterien ausgehen
  • Betriebliche Notfallvorbereitung sowie Lagerung und Transport von kritischen Lithium-Ionen-Batterien
  • Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien in der Werkstatt sowie beim Transport, dem Tausch und der Verwertung

Die Broschüre kann im PDF-Format auf der Website der DGUV heruntergeladen werden.

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