Die Alliance of European Car Dealers and Repairers (AECDR) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, per Datengesetz dafür sorgen zu wollen, dass künftig ein fairer Wettbewerb für alle Marktteilnehmer möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die von Fahrzeugen generierten Daten.
Die Alliance of European Car Dealers and Repairers (AECDR) unterstützt den Vorschlag der EU- Kommission für ein Datengesetz, das den Zugriff auf Daten regeln und einen fairen Wettbewerb für alle Marktteilnehmer möglich machen soll.
Die AECDR unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Data Act: Dieser sieht vor, dass Verbraucher und Marktteilnehmer sowie Nutzer von vernetzten Produkten nicht nur auf die generierten Daten zugreifen können, sondern auch das Recht haben, diese Daten mit Dritten zu teilen.
Jedoch kann dies nach Ansicht der AECDR nur der erste Schritt sein. Zusätzliche sektorspezifische Rechtsvorschriften seien erforderlich. Gemeint ist eine neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), um Innovation und einen fairen Wettbewerb auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt und bei anderen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Während eines Treffens mit Vertretern der Generaldirektion GROW der EU-Kommission wiesen AECDR-Mitglieder darauf hin, dass eine sektorspezifische Gesetzgebung für die von der AECDR vertretenen Kfz-Händler und -Werkstätten in Europa von großer Bedeutung sei. Dies werde sogar noch wichtiger, da viele OEMs ihren Vertrieb von Händler- auf Agentursysteme umstellen, die ihnen einen direkten Zugang zum Kunden ermöglichen.
„Wenn die Europäische Kommission sicherstellen will, dass die Automobilkunden in Zukunft die bestmögliche Auswahl an Produkten und Mobilitätslösungen haben, brauchen wir einen diskriminierungsfreien Zugang zu fahrzeuginternen generierten Daten, Funktionen und Ressourcen. Eine sektorspezifische Gesetzgebung ist daher unerlässlich. Es ist auch wichtig, dass die Kommission alle damit zusammenhängenden Initiativen wie SERMI (sicherheitsbezogene Informationen) und die MVBER (Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge) in Einklang bringt“, sagt Tommy Letzén, CEO von MRF, dem schwedischen Verband des Kraftfahrzeuggewerbes der schwedischen Kraftfahrzeughandelsorganisation, die Teil der AECDR ist.
Der AECDR nahm an der öffentlichen Konsultation teil und übermittelte der Kommission die Position seiner Kfz-Händler. Die bestehende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor läuft Ende Mai 2023 aus und soll bis dahin erneuert werden. Im Zuge dessen sollen die Marktteilnehmer angehört werden.
Die öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen Verlängerung der Kfz-GVO und den Entwürfen zur Änderung der Leitlinien wurde an diesem Mittwoch gestartet und dauert bis Ende September.
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Stand vom 15.04.2021
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