Die GTS darf weiterhin nicht in Baden-Württemberg als Überwachungsorganisation tätig sein. Das bestätigte nun das Karlsruher Verwaltungsgericht und begründete seine Entscheidung mit der „Unzuverlässigkeit“ in der Geschäftsführung und beim technischen Leiter.
(Bild: TÜV Nord)
Ende Januar hatte das Verkehrsministerium der GTS mit sofortiger Wirkung die Anerkennung als Überwachungsorganisation für Baden-Württemberg entzogen. Dagegen strebte die GTS ein Eilverfahren an und kassierte jetzt eine deutliche Abfuhr. Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Das Gericht hat insbesondere die Argumentation des Ministeriums für Verkehr bestätigt, wonach die Geschäftsführung und der technische Leiter der GTS unzuverlässig sind.“
Die GTS darf somit in Baden-Württemberg weiterhin keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach § 29 Abs. 1 StVZO durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen.
Die Überwachungsorganisation war in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen: So hatte es 2012 einen Skandal gegeben, weil bei rund 8.500 Fahrzeugen die von der GTS durchgeführte Hauptuntersuchung wegen mangelnder oder fehlender Fahrzeugbegutachtung für ungültig erklärt wurde. 2018 wurde ein GTS-Prüfingenieur vom Bundesgerichtshof wegen fehlerhafter Gutachten rechtskräftig verurteilt.
Laut Gericht hat die GTS nun die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzulegen. Zudem müsse das Verwaltungsgericht Karlsruhe in der Hauptsache noch über die von der GTS erhobene Klage gegen den Widerrufsbescheid entscheiden.
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Stand vom 15.04.2021
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