Schadenabwicklung Gutachten trotz Kostenvoranschlag

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz Rechtsanwalt Joachim Otting

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Das Recht des Geschädigten auf ein Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen wird von den Gerichten bestätigt. Das gilt auch, wenn der Versicherung schon ein Kostenvoranschlag der Werkstatt vorliegt.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
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(Bild: Otting)

Gut gemeint übermittelt die Werkstatt dem Versicherer in einer Haftpflichtschadensache einen Kostenvoranschlag – so wie er es wollte. Der wird aber nicht akzeptiert, sondern nach einer Runde durch den Filter eines Kürzungsdienstleisters des Versicherers in vielen Punkten beanstandet. Was nun?

Der Haftpflichtschadenfall ist stets durch die Brille des Geschädigten zu betrachten. Der steht nun vor einem großen Rätsel: Übertreibt die Werkstatt? Strebt der Versicherer eine unzureichende Reparatur an? Erteilt er nun den Reparaturauftrag gemäß Kostenvoranschlag, bekommt er voraussichtlich nicht alle Kosten erstattet. Beauftragt er aber nun im Rahmen des Prüfberichtes, bekommt er vielleicht nicht alles repariert.