Steuerrecht Höhere Abschreibung?
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf erlaubt es den Unternehmen, eine höhere Gebäude-Afa anzusetzen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als steuerrechtlich vorgesehen. Dies ist allerdings juristisch noch umstritten.

Generell sieht das Einkommensteuergesetz fixe Abschreibungsdauern vor. Bei Gebäuden hat der Steuerpflichtige als Absetzung für Abnutzung (Afa) die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde, jährlich drei Prozent,
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