Steuerrecht
Höhere Abschreibung?
Anbieter zum Thema
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf erlaubt es den Unternehmen, eine höhere Gebäude-Afa anzusetzen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als steuerrechtlich vorgesehen. Dies ist allerdings juristisch noch umstritten.
(Bild: Wenz)
Generell sieht das Einkommensteuergesetz fixe Abschreibungsdauern vor. Bei Gebäuden hat der Steuerpflichtige als Absetzung für Abnutzung (Afa) die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde, jährlich drei Prozent,
0 € / 1. Monat
-
Alle Inhalte lesen
-
Alle E-Paper inklusive
-
Jederzeit online kündbar
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Hier einloggen
Sie haben bereits ein Print-Abo?
Kostenloses eUpgrade