Hauptuntersuchung
Kling, Glöckchen, klingelingeling
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Geht es nach der EU-Kommission, müssen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge älter als zehn Jahre bald jährlich zur HU. Doch nichts beweist, dass dies die Zahl im Verkehr Getöteter reduziert – zumal die Mängelquote bei älteren Autos irgendwann sinkt, statt weiter zu steigen. Doch Fakten braucht es nicht bei einem Thema, das viele Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen verspricht.
Alle Jahre wieder kommt bekanntlich das Christkind. Ebenfalls von ganz oben, im gesetzgeberischen Sinn, kommt auch die EU regelmäßig auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind: Dabei bedenkt sie uns mit den „Gaben“, mit denen wir uns dann arrangieren dürfen, oder besser gesagt müssen, egal wie sinnig sie sind. Eine solche, weitreichende Gabe ist auch das, was die EU-Kommission vergangene Woche unter der Überschrift „Roadworthiness package“, zu Deutsch „Paket zur Verkehrstauglichkeit“, veröffentlicht hat. Dabei geht es um das, was wir hierzulande als „HU-Richtlinie“ bezeichnen, sprich eine Neufassung der EU-Direktiven 2014/45 und 2014/47. Neben diversen Neuerungen und Weiterentwicklungen beispielsweise im Bereich Abgasuntersuchung – mehr dazu demnächst auf diesem Kanal – lautet eine der Kernforderungen der Kommission: „runter mit den Intervallen bei der Fahrzeuginspektion.“ Wobei Brüssel unter „Inspektion“ die regelmäßige Kontrolle von Fahrzeugen im Hinblick auf ihre Sicherheit durch die jeweiligen Landesorgane versteht.
Bei uns obliegt diese Aufgabe den bekannten Überwachungsorganisationen. Bei ihnen haben aufgrund des Pakets zur Verkehrstauglichkeit dieser Tage die Sektkorken vermutlich nur so geknallt. Sie begrüßen unisono eine Verschärfung bzw. Reduzierung der Prüfzyklen, schließlich forderten sie in regelmäßigen Abständen über die letzten Jahre hinweg immer wieder einen 12- anstatt des üblichen 24-Monats-Rhythmus für die HU von M1/N1-Fahrzeugen, also Pkw und leichten Nutzfahrzeugen; unlängst erst der TÜV Süd.
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