Urteil Lokaler Restwert zählt

Von Ra Joachim Otting

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Der BGH äußerte sich zum Restwert bei einem Kasko- schaden, wenn der Geschädigte das Fahrzeug teilrepariert weiternutzt.

Ist das Fahrzeug nach einer Teilreparatur noch nutzbar, bestimmt der veranschlagte Restwert mit, wie viel Geld für diese Reparatur verwendet werden kann.
Ist das Fahrzeug nach einer Teilreparatur noch nutzbar, bestimmt der veranschlagte Restwert mit, wie viel Geld für diese Reparatur verwendet werden kann.
(Bild: Adobe)

Ein aktuelles Urteil des BGH aus dem Recht der Kaskoversicherung kann in einer Nische des Marktgeschehens für den Karosseriebauer interessant sein: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert sehr deutlich. Der Versicherungsnehmer möchte nicht die Möglichkeit nutzen, dass der Versicherer nach einer vollständigen fachgerechten Instandsetzung die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert und er selbst den Rest bezahlt.

Das Fahrzeug kann aber mit einer Teilreparatur nutzbar gehalten werden. Der Besitzer möchte es unter Inkaufnahme einer nicht vollständigen Reparatur weiter nutzen. Das Geld, das nun bei der Totalschadenabrechnung vom Versicherer kommt, steckt den Rahmen ab, wie viel davon für die Reparatur zur Verfügung steht.