Schadenrecht Neue Kuriositäten

Von Ra Joachim Otting

Wenn die Werkstatt dem Geschädigten zusagt, auf eventuelle Restforderungen zu verzichten, behaupten Versicherer manchmal, der Geschädigte habe keinen Schaden, weil die Werkstatt von ihm ja gar kein Geld wolle.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
(Bild: Vogel Business Media)

In der Schadenregulierung gibt es immer wieder neue Ideen mancher Versicherer. Aktuell fällt die nachfolgende auf:

Der Geschädigte klagt restlichen vom Versicherer im Hinblick auf die Reparaturkosten gekürzten Schadenersatz ein. Der Versicherer weiß, dass er im Rechtsstreit in der Sache selbst keine Chance hat. Er erkennt, dass der Anwalt, der für den Geschädigten auftritt, gut mit der Werkstatt vernetzt ist. Dieser hat zwar wechselnde Mandanten, aber alle haben die selbe Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Diese Beziehungsgeflechte sind ein offenes Buch.