ZKF-Branchentreff Regress – chancenlos
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Versicherer versuchen immer wieder, Werkstätten nach der Schadenregulierung in Regress zu nehmen. Der Vorwurf: Reparaturen seien nicht notwendig gewesen oder zu teuer. Rechtsanwalt Henning Hamann zieht diesem Tiger die Zähne.

Die Schadenkosten seien im Jahr 2020 um vier Prozent gestiegen, zitierte Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwälte GmbH, aus einer Studie der General Reinsurance AG. Das sei für Werkstätten zunächst eine gute Nachricht, sagte der Verkehrsfachanwalt zu Beginn seines Vortrags während des ZKF-Branchentreffs. Allerdings gebe es auch eine Kehrseite der Medaille: den Rückgang der Schadenhäufigkeit von 17,5 Prozent. Damit liege die Combined ratio, also das Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schadenkosten, für das Jahr 2020 voraussichtlich bei 87,5, so Hamann weiter. Ohne die Coronakrise wäre diese Quote laut der General-Studie bei 103,5 gelandet. „Das heißt: Bei 100 Euro Beitragseinnahmen hätte die Versicherung 103,5 Euro für die Schadenregulierung ausgeben müssen“, erläuterte Hamann. Und das trotz aller Kürzungen, über die sich die Branche schon lange ärgere. Es sei also überhaupt nicht damit zu rechnen, dass sich in diesem Punkt in den kommenden Jahren etwas ändern werde.