Schadenmanagement Restwert auf beschädigte Teile

Von Die Fragen stellte Konrad Wenz

Teile, die durch einen Unfall beschädigt wurden, zu einem Restwert zu verkaufen, ist die neueste Masche zumindest einer Versicherung. Sie wollen so die Schadenkosten drücken. Aber dürfen die das? ZKF-Präsident Peter Börner und Rechtsanwalt Matthias Nickel erläutern im Interview, was geht – und was nicht.

ZKF-Präsident Peter Börner
ZKF-Präsident Peter Börner
(Bild: Peter Börner)

Redaktion: Die erste Versicherung und die erste Bieterbörse versuchen gemeinsam, Restwerte für Teile zu realisieren, die durch einen Unfall beschädigt wurden. Wie sieht der ZKF diese Entwicklung?

Peter Börner: Das Beispiel zeigt uns deutlich, dass es der Versicherung nicht um die sach- und fachgerechte Reparatur geht. Vielmehr ist man ausschließlich daran interessiert, Geld einzusparen. Wie sonst kann man auf die Idee kommen, für einen kaputten Stoßfänger einen Restwert ansetzen zu wollen und solche Teile über eine Bieterplattform anzubieten? Der Rechtsanwalt Matthias Nickel hat uns in dieser Thematik bereits beraten und erklärt, dass dieses Vorgehen grundsätzlich leider rechtens ist. Wir haben daraufhin unseren Mitgliedern einige Ratschläge an die Hand gegeben.