Leasing/Finanzierung
Schadenregulierung brutto oder netto?
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Befindet sich ein geleastes beziehungsweise finanziertes Fahrzeug in Privathand, kommt bei einem Unfallschaden oft eine Streitfrage auf: Ist der Schaden brutto oder netto zu regulieren? Das LG Coburg schaffte nun Klarheit.
(Bild: Otting)
Ein großer Versicherer fiel damit auf, dass er bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen in Privathand die Reparaturkosten nur netto regulierte. Sein Argument: Eigentümer des Fahrzeugs sei die Leasinggesellschaft oder im Hinblick auf die Sicherungsübereignung die Bank. Die seien vorsteuerabzugsberechtigt.
Also müssten sie den Reparaturauftrag erteilen – und dann sei die Nettoregulierung richtig.
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