Schadeneintrittspflichtige Versicherer haben verständlicherweise wenig Interesse daran, einen Schaden, der dem aktuellen Schadenereignis vorangegangen ist, mit oder sogar zweimal zu begleichen. Deshalb lehnen Versicherer die Schadenregulierung
immer häufiger ab, mit dem Hinweis auf einen Altschaden.
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