Schadenrecht
Regress: Fremdrechnungen müssen nicht vorgelegt werden
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Dass Versicherer in einem Haftpflichtschadenfall die Vorlage der Rechnung eines Subunternehmers verlangen, ist nicht neu. Aufgrund zahlreicher Regressprozesse gewinnt das Thema aber an Bedeutung. Dabei hat sich die Rechtslage nicht geändert.
Vor den neuen Entscheidungen zum Werkstattrisiko im Januar 2024 vertraten viele Versicherer die Auffassung, der Geschädigte müsste in einem Haftpflichtschadenprozess konkret beweisen, dass exakt die abgerechneten Kosten angefallen seien. In diesem Zusammenhang wurde der Geschädigte oft aufgefordert, die der von ihm vorgelegten Reparaturrechnung des Hauptunternehmers zugrundeliegenden Rechnungen der Subunternehmer vorzulegen. Doch dazu war der Geschädigte auch zu Zeiten des „alten Werkstattrisikos“ nicht verpflichtet. Der Versicherer konnte von dem Geschädigten nur das verlangen, worauf der Geschädigte gegenüber der Werkstatt einen Anspruch hat. Zwischen dem Geschädigten und dem von der Werkstatt beauftragten Subunternehmer (z.B. Lackiererei) existiert keinerlei vertragliche Beziehung. Der Geschädigte beauftragt lediglich den Hauptunternehmer. Wo dieser das Fahrzeug lackieren lässt, erfährt der Geschädigte meist nicht. Daher gibt es zwischen dem Geschädigten und dem Subunternehmer regelmäßig keine Rechtsbeziehung, aus der der Geschädigte die Einsichtnahme in Rechnungen fordern könnte.
Auch aus dem Werkvertrag, den der Geschädigte mit der von ihm beauftragten Werkstatt vereinbart hat, kann der Geschädigte die Offenlegung von Fremdleistungsvereinbarungen mit dem Subunternehmer regelmäßig nicht verlangen (AG Ottendorf, Urt. v. 10.02.2022 - 2 C 239/21). Mangels eines vertraglichen Anspruchs des Geschädigten gegen den Subunternehmer kann der Versicherer von dem Geschädigten nicht die Herausgabe von Fremdrechnungen verlangen (AG Duisburg-Hamborn, Urt. v. 04.10.2019 - 8 C 150/19). Diese Rechtsprechung hat sich durchgesetzt, sodass der Geschädigte nicht dazu verpflichtet ist, Rechnungen von Subunternehmern seiner Reparaturwerkstatt vorzulegen.
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