Auf Basis einer fragwürdigen Hypothese fordert der Bundesrechnungshof, das Steuerprivileg für Oldtimer mit historischer Zulassung, „die im Alltag genutzt werden“, aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. Dabei zahlen viele Fahrzeughalter sowieso schon zu viel Kfz-Steuer.
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