Unternehmensführung
Trumpf bei Fachkräften: Betriebliche Altersvorsorge
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Das bereits 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz macht die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Unternehmen und Beschäftigte attraktiver. Es sieht einige Erleichterungen vor, aber auch zusätzliche Pflichten.
Die Kernaussage des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Soziales, Norbert Blüm, ist wohl jedem schon mal begegnet, zumindest den Älteren von uns klingt sie noch im Ohr: „Die Rente ist sicher.“ Heute ist klar: Auf einer Säule allein steht die Rente nicht sicher genug.
Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge können auch Arbeitgeber die Perspektive fürs Alter ihrer Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersvorsorge aufhellen. Unternehmen sind seit 2002 sogar verpflichtet, auf Nachfrage die Entgeltumwandlung zugunsten einer Altersvorsorge zu ermöglichen, und seit 2019 auch dazu, einen Zuschuss von 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten – für Verträge von vor 2019 fällt der seit 2022 an. Doch noch längst nicht jeder Arbeitgeber macht dieses Angebot. „Der Anteil der Befragten, die angaben, ihr Arbeitgeber finanziere eine bAV für sie, liegt nach 50 Prozent im Jahr 2022 und einem Rückgang auf 44 Prozent in 2023 inzwischen wieder bei 49 Prozent“, stellt die Beratungsgesellschaft Deloitte in ihrer bAV-Studie „Ist Altersversorgung in Deutschland gerecht?“ von 2024 fest.
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