Der Expertenkreis Elektrofahrzeuge des ADAC Truckservice erarbeitet derzeit Richtlinien für die Bergung von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen. So soll bundesweit ein einheitliches Sicherheitsniveau erreicht werden.
Der ADAC Truckservice besteht bundesweit aus 180 Partnern mit rund 800 Standorten.
(Bild: ADAC)
Bei der Bergung von verunfallten Elektrofahrzeugen besteht das Risiko eines Batteriebrands. Um für den Umgang mit E-Fahrzeugen gerüstet zu sein, hat deshalb ein neu geschaffener Expertenkreis des ADAC Truckservice damit begonnen, einen Standard für die Bergung von Fahrzeugen zu erarbeiten. Darüber hinaus soll es künftig Vorgaben zu geeignetem Bergegerät geben.
An die Werkstätten werden künftig für die Erlaubnis zur Bergung von E-Fahrzeugen hohe Anforderungen gestellt: So diskutieren die Experten, ob beispielsweise ein spezieller Kühlcontainer rund um die Uhr bereitgehalten werden muss, der umzäunt und versperrt, mit Sensoren und Kameras überwacht und mit einem Schließsystem der Feuerwehr versehen ist, um jederzeit einen schadenfreien Zugang zum Gelände zu ermöglichen.
Neben zahlreichen anderen Voraussetzungen ist auch das Vorhandensein einer ausreichend großen Quarantänefläche sowie einer Altauto-Annahmestelle angedacht, um Fahrzeugwracks nach einem eventuellen Vollbrand fachgerecht entsorgen zu können. Bereits klar ist, dass abgeschleppte Lkw so aufbewahrt werden müssen, dass deren Ladung für unbefugte Dritte unzugänglich ist.
Klare Regeln sollen künftig auch für die Bergungsfahrzeuge gelten. Diese müssen dann unter anderem mit den notwendigen Werkzeugen und Geräten ausgestattet sein, wozu auch Anschlag- und Bergematerialien gehören. Die in den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV vorgeschriebenen Ausrüstungen sind obligatorisch. Zudem will der Expertenkreis auch regeln, über welche Versicherungen die Werkstätten verfügen und welche Papiere stets aktuell vorgehalten werden müssen.
Die umfangreichen Anforderungen an die Werkstätten sollen garantieren, dass überall ein gleich hohes Sicherheitsniveau geboten werden kann. Der Expertenkreis des ADAC Truckservice ist ein neu geschaffenes Gremium, das die Organisation fachlich berät. Es setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Leuchtturm-Partnernetzwerks, einer Auswahl aus besonders hoch qualifizierten Betrieben unter den rund 180 Werkstattpartnern des ADAC Truckservice. Jeder „Leuchtturm“ deckt in seiner Region das gesamte Leistungsportfolio in der Nutzfahrzeugtechnik selbst oder mithilfe von Partnern ab. So können sowohl Abschleppvorgänge vermieden als auch Reparaturzeiten verkürzt werden.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.