Reinigungs- und Desinfektionskosten Was ist zu erstatten?

Von Torge Rudek, Kanzlei Voigt GmbH, Niederlassung Bremen

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Die Diskussion um die Erstattung von Reinigungs- und Desinfektionskosten hat – befeuert durch Corona – an Fahrt aufgenommen. Reinigungskosten stehen aber nicht erst seit März auf der Kürzungsliste der Versicherer.

Die Signal Iduna übernimmt die Kosten der Innenraumdesinfektion nach der konkreten Reparatur.
Die Signal Iduna übernimmt die Kosten der Innenraumdesinfektion nach der konkreten Reparatur.
(Bild: ZKF)

Zu Zeiten der Corona-Pandemie im April/Mai dieses Jahres haben die Schadensteuerer und Versicherer relativ schnell reagiert: Nahezu alle boten ihren Partnerwerkstätten die Vergütung der Fahrzeugdesinfektion mittels unterschiedlicher Programme an. Andererseits kürzten die meisten Versicherer die Kosten der Desinfektion im Haftpflichtfall aus den Werkstattrechnungen.

Damit kam wieder Bewegung in die Diskussion um die Erstattung von Reinigungs- und Desinfektionskosten. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reinigungskosten nicht erst seit gestern auf der Kürzungsliste der Versicherungswirtschaft und der beauftragten Prüfdienstleister stehen.