Schadenabwicklung Wenn Ersatzteile zum Problem werden

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Nickel, Mayen Lesedauer: 3 min |

In jüngster Vergangenheit erschweren es Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen, Reparaturen fristgerecht durchzuführen. Was Betriebe beachten müssen, damit ihnen und den Kunden dadurch kein Nachteil entsteht.

Bleibt das Fahrzeug nach dem Unfall wegen fehlender Ersatzteile länger stehen, gibt es für die Werkstatt einiges zu beachten.
Bleibt das Fahrzeug nach dem Unfall wegen fehlender Ersatzteile länger stehen, gibt es für die Werkstatt einiges zu beachten.
(Bild: Wenz)

Früher war es noch die Ausnahme, heute kommt es aber bei nahezu allen Herstellern zu teils extremen Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen. Dies führt zu einer längeren Reparaturdauer, die Fragen aufwirft. Für den Kunden stellt sich zunächst das Problem, dass ihm das Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung steht. Für den Betrieb können sich noch weitere Probleme ergeben, wenn beispielsweise teilreparierte Fahrzeuge zwischengelagert werden müssen. Für die Frage, welche Ansprüche der Kunde gegen den Versicherer hat, kommt es darauf an, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Kaskofall handelt. Der grundlegende Unterschied: Beim Haftpflichtschaden muss der Versicherer den Fahrzeugausfall ersetzen, während der Kaskoversicherer für den Fahrzeugausfall nicht aufzukommen hat.

Alternative Vertriebswege
Teilebeschaffung

Manchmal kann der Betrieb die fehlenden Ersatzteile auf einem anderen Vertriebsweg schneller besorgen, was die Reparaturdauer verkürzen würde. Die Ersatzteile sind dann aber deutlich teurer. Im Haftpflichtfall wäre eine solche Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht zulässig. Ist der Mehrpreis des Ersatzteils geringer, als die bei regulärer Beschaffung anfallenden zusätzlichen Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, dann sind höhere Ersatzteilpreise gerechtfertigt und vom Versicherer zu ersetzen.