Ab sofort fließt bei der DAT der Gesundheitszustand der Traktionsbatterie in die Bewertung eines gebrauchten E-Fahrzeugs ein. Damit lässt sich der Fahrzeugwert genauer bestimmen.
Was ein gebrauchtes E-Auto wert ist, lässt sich jetzt auch über die DAT ermitteln.
(Bild: DAT)
Die teuerste Komponente eines E-Fahrzeugs ist in der Regel der Akku. Da dieser durch die Nutzung über die Jahre hinweg immer weniger Energie speichern kann, ist der Zustand des Akkus ein wesentlicher wertbestimmender Faktor. Wie gut ein Akku noch Energie speichern kann, wird im sogenannten State of Health (SoH) ausgedrückt. Dieser lässt sich über verschiedene Testverfahren ermitteln, die von wenigen Minuten bis zu einigen Stunden Zeit in Anspruch nehmen.
Um den Zustand des Akkus angemessen in die Bewertung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs einfließen zu lassen, hat die DAT die sogenannte EV-Wertkorrektur (EV = Electric Vehicle) entwickelt. Darin werden der SoH, die Garantiebedingungen, die Kapazität des Akkus, der Akkuersatzaufwand (Ersatzteilkosten und fahrzeugindividuelle Arbeitszeitkosten), das Alter, die Laufleistung und weitere Faktoren berücksichtigt.
Seit Anfang Juni 2023 steht diese Berechnungsmethodik in der Silver-DAT-3-Produktfamilie zur Verfügung. Laut DAT handelt es sich dabei erstmals um ein standardisiertes Verfahren, mit dem sich der tatsächliche SoH bei der professionellen Fahrzeugbewertung berücksichtigen lässt. Der Nutzer kann jetzt den Wert eines Gebrauchtwagens korrigieren, indem er den vorher festgestellten SoH im Bewertungssystem der DAT eingibt. „Wir freuen uns, dass wir unsere Fahrzeugbewertung um diesen wichtigen Punkt erweitern und sie dadurch präzisieren. Bislang war der Akku eine Blackbox. Nun können wir die Auswirkungen des Gesundheitszustands des Akkus auf den Fahrzeugwert ermitteln“, erklärt Martin Weiss, Leiter DAT-Fahrzeugbewertung.
Helmut Eifert, DAT-Geschäftsführer Innovationen und Ausland, resümiert: „Natürlich enden unsere Aktivitäten nicht an dieser Stelle. Durch statistische Auswertungen von Kundeneingaben, die Zusammenarbeit mit Partnern und den Datenaustausch von Ist-SoH-Ständen sowie Telematikdaten wird die DAT die Zustandsbewertung weiter verfeinern und nachschärfen.“
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Stand vom 15.04.2021
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