Das diesjährige Kfz-Sachverständigenforum beschäftigte sich eingehend mit dem merkantilen Minderwert im Schadengutachten. Dabei wurde deutlich: Der Sachverstand des Sachverständigen ist bei der Ermittlung der Wertminderung unverzichtbar.
Rund 200 Branchenvertreter trafen sich am 6. Februar zum 2. Kfz-Sachverständigenforum im Vogel Convention Center in Würzburg.
(Bild: Jan Rosenow)
Über 200 Sachverständige trafen sich im Vogel Convention Center (VCC) in Würzburg, um über die Wertbegriffe in der Kfz-Gutachtenerstellung zu diskutieren. Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer von autorechtaktuell.de, Elmar Fuchs, führte durch die von der Fachzeitschrift »Kfz-Schadenmanager« mit Unterstützung von DAT und GTÜ durchgeführte Veranstaltung. Fuchs wies die Teilnehmer gleich zu Beginn darauf hin, dass der unabhängige Sachverständige weder in das Lager der Versicherungen, noch in das Lager der Geschädigten gehöre. Er sei vielmehr eine neutrale Instanz, die sich gerade durch ihre Unabhängigkeit auszeichne. „Ist der Sachverständige erkennbar einem Lager zuzuordnen, so ist es für die Gegenseite sehr einfach, die Werte im Gutachten anzufechten“, erklärte Fuchs.
Wie schwierig es für den Sachverständigen ist, die richtigen Wertbegriffe zu verwenden, machte Rechtsanwalt Jochen Pamer deutlich. Der Geschäftsführer von autorechtaktuell.de erläuterte den Teilnehmern Wertbegriffe wie gemeiner Wert, Handelswert, Minderwert, Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert usw. und was sich aus rechtlicher Sicht hinter den einzelnen Begriffen verbirgt.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung rückte dann die merkantile Wertminderung in den Fokus. Michael Wessels, Vizepräsident des BVSK, sprach in diesem Zusammenhang über die Regeln der Gutachtenerstellung (IFS-Richtlinien) und die Ermittlung der merkantilen Wertminderung. Er zeigte verschiedene Methoden der Ermittlung auf. Wessels erklärte dabei, dass der Sachverständige den merkantilen Minderwert nicht berechnet. Alle Methoden seien lediglich Hilfsmittel zur Ermittlung des Minderwertes. Er zeigte anhand von Beispielen auf, welch unterschiedliche Beträge bei den verschiedenen Berechnungsmethoden herauskommen können – Werte von null bis mehrere tausend Euro wurden hier genannt.
Beachten Sie auch die umfangreiche Berichterstattung in der nächsten Ausgabe des »Kfz-Schadenmanagers«.
Stand vom 15.04.2021
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