Mit dem Leitthema „Die Unfallreparatur in Zeiten von E-Call und Künstlicher Intelligenz – rechtliche und praktische Herausforderungen“ behandelten die Würzburger Karosserie- und Schadenstage den Unfallschadenprozess – und zwar live.
(Bild: Stefan Bausewein)
Die möglichen Auswirkungen des von der EU seit 2018 für jedes neu homologierte Fahrzeug vorgeschriebenen Systems „E-Call“ auf den Unfallschadenprozess waren das Kernthema der diesjährigen Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST). Hierfür simulierte die Redaktion »Fahrzeug+Karosserie« mit Unterstützung der Sponsoren Carbon und Dekra auf dem VCC-Gelände einen Unfall. Gleich nach dem Crash stieg die Veranstaltung Live in den Schadenprozess ein. Von der Kontaktaufnahme über die Werkstattsteuerung, das Angebot der Unfallschadenabwicklung per App, Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) für die Kalkulation, Einbeziehen des Kfz-Sachverständigen bis hin zur elektronischen Vermessung behandelten die WKST die einzelnen Prozessschritte live. Dabei bewerteten versierte Anwälte und Richter die einzelnen Prozessschritte schadenrechtlich.
Wie schnell reagieren von Versicherungen zur Verfügung gestellte E-Call-Systeme? Wer hat den ersten Kontakt zum Kunden und wie wird dieser Vorteil genutzt? Wie genau trifft eine über KI erstellte Kalkulation die Wahrheit? Wann muss es eine elektronische Eingangsvermessung geben? Welche Beweiskraft hat eine Kalkulation mittels KI gegenüber einem Sachverständigengutachten? Auf all diese Fragen lieferte das Würzburger Event mit Unterstützung der Kooperationspartner Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und der Rechtsanwaltskanzlei Voigt, sowie den Sponsoren Carbon, Dekra, Nexa Autocolor und den Business-Partnern Fix Auto, Glasurit und Riparo Antworten.
Deutlich wurde auf der Veranstaltung, dass Künstliche Intelligenz dem Sachverständigen derzeit noch keinen Wettbewerb machen kann. Der Unterschied zwischen der Kalkulation mittels KI und der des Sachverständigen Michael Wallrapp lag bei 4.000 Euro. Im Nachhinein stellte man zwar Fehler bei der Schadenaufnahme fest, das erste Ergebnis lieferte allerdings der Branchenskepsis weiteren Nährboden. Immerhin sei es das Ziel der Versicherer, Schäden mittels einiger Fotos fiktiv abzurechnen. Im Falle des Würzburger Schadens wäre dies gründlich schiefgegangen.
Zu sehr kontroversen Diskussionen führte auch der Schadenprozess der HUK Coburg. Nicht allein deshalb, weil auch der Versicherer Schäden mittels Bilderkennung bewertet. Vielmehr trug auch die angestoßene Schadensteuerung durch einen im Unfallfahrzeug verbauten Dongle zu den Diskussionen bei. Dabei wurde deutlich, dass die Hersteller mehr und mehr Systeme für den sogenannten E-Call verbauen. Dieses System soll zwar nur die automatische Unfallmeldung auslösen, aber die verbaute Technologie eröffnet den Fahrzeugherstellern viele Möglichkeiten, Fahrzeug in Ihrem Sinne zu steuern, egal ob nach einem Unfall oder beispielsweise zum Service. die freien Werkstätten bleiben zunächst außen vor.
Alle Neuigkeiten rund um Karosserieinstandsetzung und Schadenmanagement
Die nächsten Würzburger Karosserie- und Schadenstage finden vom 22. bis 23. März 2024 statt. Das Forum bietet Ihnen wie gewohnt zwei Tage vollgepackt mit praxisbezogenen Vorträgen, Live-Vorführungen und einer begleitende Fachausstellung. Freuen Sie sich auf den Austausch mit Branchenkolleg:innen und neue Impulse für Ihren Betrieb.
Es ist gängige Praxis, dass K&L-Betriebe dem Kunden möglichst alles abnehmen, wenn es um die Reparatur seines Unfallschadens geht: Die Betriebe erstellen einen Kostenvoranschlag und korrespondieren mit der Versicherung, sie reparieren das Fahrzeug und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab. Läuft alles gut, erhält der Geschädigte sein Auto repariert und gereinigt zurück, ohne dass er in Vorleistung treten musste. Voraussetzung hierfür ist die Abtretung.
Werkstätten und Kunden glauben oft, dass mit der unterzeichneten Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherung alles erledigt ist. Kommt es allerdings dazu, dass die Versicherung die Werkstattrechnung kürzt, stimmt das nicht mehr. Der Geschädigte wird durch die sogenannte subjektbezogene Schadenbetrachtung sowie die Rechtsprechung zu Werkstatt- beziehungsweise Prognoserisiko geschützt. Für Werkstätten gilt das nicht mehr uneingeschränkt – das wurde beim Vortrag von BGH-Richter Dr. Oliver Klein deutlich.
Stand: 08.12.2025
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Darüber hinaus gab es Vorträge zur elektronischen Karosserievermessung, zum Wettbewerbsrecht, zur nachhaltigen Reparatur und zur neuen Schadenwelt. Lesen Sie die detailierte Berichterstattung zu den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen in der kommenden Ausgabe der »Fahrzeug+Karosserie«.